Chemnitzer Restaurant Mangal Wirt gab Brandanschlag in Auftrag – acht Jahre Gefängnis

Prozess gegen Mehmet Ali T. im Landgericht Chemnitz: Wirt eines Chemnitzer Restaurants schuldig gesprochen
Foto: Jan Woitas / dpaDas Landgericht Chemnitz hat den Wirt Mehmet Ali T. wegen des Brands in seinem Restaurant Mangal in der sächsischen Stadt zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Es sprach ihn unter anderem wegen versuchten 15-fachen Mordes, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und Betrugs schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Außerdem muss er knapp 300.000 Euro zurückzahlen, die er von seiner Versicherung erhalten hatte.
Demnach hatte er den Anschlag nicht nur in Auftrag gegeben, sondern auch ein Fenster offen gelassen, damit die Täter in der Nacht zum 18. Oktober in das Lokal einsteigen konnten, sagte eine Gerichtssprecherin.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass T. das Feuer herbeiführte, um wegen seiner Schulden Geld von der Versicherung zu erlangen. Den versuchten Mord begründete die Kammer demnach unter anderem damit, dass in dem Haus zahlreiche Bewohner schliefen.
T. hatte laut Staatsanwaltschaft drei bislang unbekannte Personen beauftragt, das Haus, in dem sich neben dem kurdischen Restaurant auch mehrere Wohnungen befanden, in Brand zu setzen. Das Feuer wurde rechtzeitig bemerkt, verletzt wurde niemand.
Mit dem Strafmaß blieben die Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Die Anwälte des Angeklagten hatten zu Prozessbeginn die aus ihrer Sicht lückenhaften Ermittlungen kritisiert und die Glaubwürdigkeit eines Zeugen, der den Angeklagten schwer belastet hatte, infrage gestellt.
Der Fall hatte über die Stadt hinaus für Aufsehen gesorgt. Damals stand Chemnitz wegen Ausschreitungen von Rechtsextremen aus ganz Deutschland in den Schlagzeilen und es hatte Angriffe auf ein jüdisches und zwei persische Restaurants in der Stadt gegeben.
So wurde auch im Fall des Mangal von den Ermittlern ein rassistischer Hintergrund nicht ausgeschlossen. Der Wirt selbst hatte beharrlich behauptet, die Täter seien im Kreis von Rechtsradikalen zu suchen. Auch vor Gericht bestritt er über seinen Anwalt die Vorwürfe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden.