Fotostrecke

Chemnitz: Sieg für Mieter im Piratenflaggen-Streit

Foto: Hendrik Schmidt/ dpa

Chemnitzer Urteil Familie darf Piratenflagge ins Fenster hängen

Darf eine Chemnitzer Familie im Fenster ihrer Mietwohnung eine Piratenflagge aufhängen? Ja, hat nun das Landgericht Chemnitz endgültig entschieden. Damit revidierte das Gericht das Urteil einer früheren Instanz.

Chemnitz - Familie Krüger aus Chemnitz hat in einem skurrilen Streit zwischen Mieter und Vermieter einen Sieg errungen: Das Landgericht Chemnitz entschied am Freitag, dass die Krügers eine Piratenflagge im Fenster ihrer Mietwohnung aufhängen dürfen.

Das Landgericht hob damit ein Urteil der ersten Instanz auf, das dem Eigentümer eines Mehrfamilienhauses recht gegeben hatte. Zur Begründung teilte das Gericht mit, die Fahne sei als Piratenflagge für Kinder erkenntlich. Sie sei nicht so gestaltet, dass ein besonders aggressiver Eindruck erweckt werde. Deshalb beeinträchtige sie die Interessen des Vermieters nicht in unzumutbarer Weise.

Dieser sah durch den abgebildeten Totenkopf im Fenster direkt über der Haustür eine abschreckende Wirkung auf potentielle Mietinteressenten. Die Mieterin Anett Krüger, 46, war gegen den Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz in Berufung gegangen. Das Urteil des Landgerichts ist rechtskräftig.

Der Streit begann Anfang 2010. Damals forderte der Vermieter, die bayerische Kester-Häusler-Stiftung, Familie Krüger auf, die Flagge zu entfernen. Die Krügers weigerten sich, die Stiftung klagte im März 2010 auf Unterlassung und Entfernung - und bekam vor dem Amtsgericht Chemnitz recht. Die Flagge beeinträchtige die Ästhetik der Wohngegend, entschied die Richterin. Die Geschäftsinteressen des Eigentümers seien in diesem Fall höher zu werten als das Persönlichkeitsrecht der Mieterin.

Die Krügers mussten die Totenkopfflagge Ende 2010 abhängen - und gingen in Berufung. Mitte September nahmen der Richter des Landgerichts und die Prozessparteien den Fall vor Ort in Augenschein. Damals sagte der Richter, die Flagge wirke "durchaus dominant". Es sei jedoch deutlich zu sehen, dass es sich um eine Kinderfahne handle.

Es ging in dem Fall nicht nur ums Prinzip, sondern auch ums Geld. Zwei potentielle Mieter waren laut Vermieter wegen der Fahne abgesprungen - ein Schaden von 700 Euro, zwei Monatsmieten. Familie Krüger hatte angeboten, auf die Flagge zu verzichten , wenn sie keine Gerichtskosten tragen müsse. Auf dieses Angebot war wiederum der Vermieter nicht eingegangen.

Krüger hatte den Richter beim Ortstermin auch daran erinnert, dass die Fahne - ein Geschenk an ihre Tochter, die "Fluch der Karibik" mochte - vier Jahre lang unbeanstandet in dem Fenster zu sehen gewesen sei. Dann gab es einen Hausverwalterwechsel, nach dem die zweifache Mutter auf sämtliche Mängel im Haus aufmerksam machen wollte. Sie erstellte eine mehrere Seiten lange Liste - und wurde im Gegenzug mit der Flaggen-Klage überzogen, so Krügers Version. Bei dem Ortstermin sagte sie: "Von wegen Gesamtästhetik, hier bröckelt der Putz von der Decke und das Wasser steht im Keller."

ulz

Mehr lesen über

Verwandte Artikel

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten