Kinderpornografie-Anklage Christoph Metzelder zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das Gericht spricht eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten aus: Kurz nach dem Teilgeständnis von Christoph Metzelder ist bereits ein Urteil im Kinderpornografie-Prozess gefallen.
Christoph Metzelder

Christoph Metzelder

Foto: Sascha Steinbach / EPA

Das Amtsgericht Düsseldorf hat den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

Kurz zuvor hatte Metzelder ein Teilgeständnis abgelegt. Der 40-Jährige räumte die Verschaffung und Weiterleitung von 18 kinder- und jugendpornografischen Dateien ein. Den Besitz von nahezu 300 Dateien, weswegen er ebenfalls angeklagt war, gestand er nicht. Daraufhin wurde der Prozess bereits am ersten Tag beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Amtsgericht sah es laut Urteilsverkündung als erwiesen an, dass er in 26 Fällen Dateien weitergegeben hat. In einem Fall wurde er für den Besitz von 18 Dateien bestraft. In der Urteilsbegründung sprach Richterin Astrid Stammerjohann von relativ wenigen Straftaten. »Das besondere öffentliche Interesse ist die Kehrseite ihrer Berühmtheit«, sagte Stammerjohann. Metzelder dürfte für absehbare Zeit weder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, noch am öffentlichen Leben teilnehmen.

Positiv sei ihm beim Strafmaß angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. Außerdem sei er nicht vorbestraft und es sei zu erwarten, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht. »Für mich hat er echte Reue gezeigt«, sagte die Richterin.

Metzelder bat um Vergebung

Metzelder hatte zuvor in seiner Einlassung gesagt: »Ich habe auf frei zugänglichen Internetseiten inkriminierte Bilder besorgt, Screenshots gemacht. Ich habe im Chat Extremfantasien ausgetauscht«. Da hatte er angekündigt, die Strafe zu akzeptieren. Zudem bitte er »die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen«.

Metzelders Anwalt Ulrich Sommer sagte nach dem Abschluss der Verhandlung, er erwäge eine Revision. In Hoffnung auf Aufklärung weiterer Hintergründe sehe er »für andere Instanzen noch viel zu diskutieren und rechtlich zu entscheiden«. Sommer sprach von einer medialen Vorverurteilung. Diese sei aus seiner Sicht im Urteilsspruch nicht ausreichend mildernd berücksichtigt: »Das wäre eine Sache für die Revision oder möglicherweise auch die Berufung.«

Die Staatsanwaltschaft nannte zum Auftakt des Prozesses bei der Verlesung der Anklage Details. So soll Metzelder im August 2019 an unterschiedlichen Tagen Fotos verschickt haben, die den schweren sexuellen Missbrauch von unter zehn Jahre alten Mädchen zeigen.

Der Fall wurde öffentlich, als Ermittler Metzelder im September 2019 bei einem Lehrgang abholten und sein Haus in Düsseldorf durchsuchten. Metzelder, der öffentlich bisher zu den Vorwürfen geschwiegen hatte, gab zu Prozessbeginn zunächst eine kurze Erklärung ab. Darin nannte er unter anderem biografische Details. Weiter sagte er, die Durchsuchung sei eine Zäsur gewesen, er lebe seitdem zurückgezogen. Der ehemalige Fußballprofi kündigte an, alle öffentlichen Auszeichnungen zurückzugeben, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Für sein soziales Engagement hatte Metzelder 2011 den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen bekommen. Ein paar Jahre später überreichte ihm Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Verdienstkreuz am Bande.

Nach Metzelders Einlassung wurde der Prozess für eine Stunde unterbrochen. Die Parteien zogen sich zu einem Rechtsgespräch zurück. Laut Richterin Stammerjohann gab es vorab keine verständigungsbezogenen Gespräche mit der Verteidigung. Einen sogenannten Deal hatte Metzelders Anwalt in einem RTL-Interview ins Spiel gebracht.

ptz/dpa/sid
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