Tumult nach Urteil in Berlin Freispruch für Sohn von Clan-Chef

Der Vorwurf lautete Mord. Doch Ismail Rammo, Sohn eines Berliner Clan-Bosses, ist mangels Beweisen freigesprochen worden. Im Gerichtssaal wurde der Vater trotzdem ausfallend.

Vor mehr als zwei Jahren wurde ein Mann in Berlin mit einem Baseballschläger brutal erschlagen. Der heute 21-jährige Ismail Rammo, in anderer Schreibweise Remmo, musste sich für die Tat vor Gericht verantworten und ist nun vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Ein Tatnachweis habe sich nicht führen lassen, begründete das Landgericht.

Nach Verkündung des Freispruchs kam es zu einem Tumult im Gerichtssaal. Der als Chef des bekannten Rammo-Clans  geltende Issa Rammo, Vater des 21-Jährigen, schrie in Richtung des Staatsanwalts, bis ihn Angehörige und Justizwachtmeister auf den Flur drängten.

Laut Bild-Zeitung  soll der Mann unter anderem gerufen haben: "Ich bin ein sauberer Mensch! Ich habe Respekt für Gericht, für Polizei. Ich habe Respekt für dieses Land, aber für dich absolut gar nicht, Herr Staatsanwalt!" Der Staatsanwalt, der achteinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags für den Angeklagten gefordert hatte, kündigte Rechtsmittel an.

Zwei Männer hatten dem 43-jährigen Opfer im Mai 2017 vor einem Wohnhaus in Berlin-Britz aufgelauert. Als er gerade zwei seiner Kinder zur Schule gebracht hatte, wurde er attackiert. Einer der Täter habe zahlreiche Schläge mit dem Baseballschläger vor allem gegen den Kopf des Geschädigten geführt, so Augenzeugen. Der Mann starb noch am Tatort.

Das Verfahren gegen Ismail Rammo lief über 14 Monate, dabei wurden 80 Zeugen gehört. Im Urteil hieß es, die Tötung des aus einer anderen arabischen Großfamilie stammenden 43-Jährigen sei eine brutale und menschenverachtende Tat. Im Prozess sei es aber mangels geeigneter Beweismittel nicht möglich gewesen, das Verbrechen aufzuklären. Wesentliches Indiz sei eine minimale DNA-Mischspur gewesen, die an der Hosentasche des Opfers sichergestellt wurde. Zeugen hätten geschildert, dass die Täter Handschuhe trugen. Die Spur könnte durch eine Übertragung an die Tasche gekommen sein.

Die Richter sahen bei einigen Indizien zwar zumindest Hinweise auf die Familie des 21-Jährigen, nicht aber auf ihn selbst. Für die erlittene Untersuchungshaft seit Oktober 2017 sei der Angeklagte zu entschädigen, entschied das Gericht. Laut Bild-Zeitung will der Staatsanwalt das Urteil anfechten.

kko/dpa/AFP
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