Justizministerkonferenz "Containern" bleibt illegal

Wer weggeworfene Lebensmittel aus Mülltonnen von Supermärkten entwendet, macht sich weiterhin strafbar. Die Justizministerkonferenz lehnte einen Antrag aus Hamburg ab, das "Containern" zu legalisieren.
Weggeworfenes Gemüse und Obst: Bald legal noch zu retten?

Weggeworfenes Gemüse und Obst: Bald legal noch zu retten?

Foto: imago images / CHROMORANGE

Die Justizminister der Länder haben sich nicht darauf einigen können, das "Containern" zu legalisieren. Die Mehrheit der CDU-Länder habe einen entsprechenden Antrag von Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) abgelehnt, hieß es zum Abschluss der Justizministerkonferenz in Lübeck-Travemünde.

Stattdessen hätten die Minister eine engagierte Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung gefordert. Bislang wird das Entwenden von in der Regel abgelaufenen, aber oft noch genießbaren Lebensmitteln aus Containern als Diebstahl oder Hausfriedensbruch strafrechtlich geahndet.

"Wir wollen nicht, dass sich Menschen in eine solche menschenunwürdige und hygienisch problematische Situation begeben", sagte der Sprecher der CDU-geführten Länder, Sachsens Justizminister, Sebastian Gemkow (CDU). Es gehe auch um Haftungsfragen, falls jemand verdorbene Lebensmittel aus Containern esse und deshalb krank werde.

Im Übrigen biete das Strafverfahrensrecht bereits Möglichkeiten, auf Strafen zu verzichten, sagte Schleswig-Holsteins Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) als Gastgeberin der Konferenz. Gemkow sagte, "auch aus dogmatischen strafrechtlichen Aspekten" stehe das Containern "nicht zu Unrecht unter Strafe".

Dagegen zeigte sich Hamburgs Justizsenator Steffen enttäuscht. "Hier hat das Strafrecht nichts zu suchen." Wenn Supermärkte abgelaufene oder verdorbene Lebensmittel in Containern entsorgten, könne dies juristisch als Eigentumsaufgabe betrachtet werden. Diskutiert worden sei auch die Möglichkeit der Justizminister, die Staatsanwaltschaften anzuweisen, solche Fälle wegen Geringfügigkeit einzustellen. Die meisten Menschen würden die derzeitige Rechtslage nicht verstehen.

Im April hatte die Bundestagsfraktion der Linken die Bundesregierung aufgefordert, das Einsammeln weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern straffrei zu stellen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Alternative Konzepte gegen Lebensmittelverschwendung

Nach Berechnungen der Universität Stuttgart landen in Deutschland jährlich fast 13 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Die Umweltorganisation WWF geht sogar von jährlich mehr als 18 Millionen Tonnen verschwendeter Lebensmittel aus.

Andere EU-Staaten gehen zum Teil bereits per Gesetz gegen die Verschwendung von Lebensmitteln vor: In Frankreich etwa sind Supermärkte mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern seit 2016 per Gesetz verpflichtet, eine Partnerschaft mit einer Hilfsorganisation abzuschließen, die unverkaufte Lebensmittel abnimmt. In Tschechien müssen Supermärkte unverkaufte Lebensmittel an Wohltätigkeitsorganisationen spenden.

Die Justizministerkonferenz bat die Bundesregierung, alternative Abgabeformen von Lebensmitteln - etwa an Tafeln - zu entwickeln. Dies sollte insbesondere für große Lebensmittelketten gelten.

Zwei Studentinnen, die den Justizministern am Mittwoch in Lübeck einen von 130.000 Unterstützern unterzeichneten Appell der Bewegung Campact übergeben hatten, sprachen von einer großen Enttäuschung. "Das Containern zu legalisieren, wäre ein wichtiger erster Schritt gewesen. Wir hätten uns in Deutschland endlich in eine Richtung bewegen können, die nicht nur logisch nachvollziehbar ist, sondern auch unseren klimapolitischen und ressourcensparenden Debatten entspricht: Wer Lebensmittel wegschmeißt, macht sich strafbar - wer Lebensmittel rettet, nicht!" (Lesen Sie hier ein Interview mit den beiden Studentinnen.)

Die Aktivistinnen wollen weiterkämpfen. Sie waren im Januar von einem Gericht in Bayern wegen "Containerns" verurteilt worden und gingen in Revision.

bbr/dpa
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