Wichtige Ermittlungsansätze Bayerns Innenminister verteidigt Nutzung von Gästelisten durch Polizei

Gaststätten sind verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste zu sammeln, damit die Gesundheitsämter mit deren Hilfe im Falle einer Covid-19-Erkrankung weitere potenziell infizierte Personen identifizieren können. Doch in mehreren Bundesländern hat die Polizei diese Daten auch für Ermittlungen genutzt.
Datenschützer befürchten, dass bei solch einer anderen Nutzung als zum Infektionsschutz weniger Menschen korrekte Angaben machen könnten und dadurch die Nachverfolgung im Fall eines Ausbruchs sinkt. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat Kritik an der Praxis der Polizei dennoch zurückgewiesen.
Tourismusbeauftragter: Enorme Verunsicherung droht
Die Gästelisten aus Restaurants könnten "im Einzelfall wichtige Ermittlungsansätze liefern", sagte der CSU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass die Polizei alles rechtlich Mögliche zum Schutz und zur Aufklärung von Straftaten unternimmt. Insoweit kann ich die Kritik nicht nachvollziehen." Gerade Kapitalverbrechen müssten sorgfältig ausermittelt werden, damit der Täter seine gerechte Strafe erhalte.
Die Ermittler berufen sich beim Zugriff auf die Daten in aller Regel auf die Strafprozessordnung. Dabei handelt es sich um Bundesrecht, das den Corona-Verordnungen der Länder vorgeht - selbst wenn dort eine Zweckbindung der Daten festgeschrieben sein sollte.
Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, rief die Polizeibehörden dennoch zur Zurückhaltung auf. "Bei allem Verständnis für innere Sicherheit, ich gehe davon aus, dass die Daten genauso verwendet werden, wie es auf den Formularen draufsteht", sagte der CDU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Der Kunde muss sich auch auf Datenschutz verlassen können. Alles andere untergräbt auch die Glaubwürdigkeit von Politik und schafft vor Ort bei Restaurants enorme Verunsicherung."