Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Gottesdienste bleiben in Coronakrise verboten

Die Kirchenbänke werden auch an Ostern leer bleiben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte einen Eilantrag gegen das Gottesdienstverbot ab.

Um Ansteckungen während der Corona-Pandemie zu verhindern, ist das Verbot von Gottesdiensten mit Besuchern zulässig. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und wies damit den Eilantrag eines Münchner Anwalts ab.

Der Mann hatte in der vergangenen Woche gegen das sogenannte Gottesdienstverbot geklagt. Als Katholik wollte er das Osterfest auch in Corona-Zeiten mit einem Gottesdienst feiern.

Er begründet dies damit, dass das Verbot ihn in seiner Religionsfreiheit verletze. Das Gericht folgte der Argumentation nicht. Es betonte aber, dass bei religiösen Zusammenkünften letztlich auch zu prüfen sei, "ob im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann"

sen/dpa
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