Neue Verordnung Polizei in Baden-Württemberg darf auf Corona-Daten zugreifen

Gesundheitsschutz oder Datenschutz - um beide Güter wird derzeit heftig gestritten. In Baden-Württemberg sollen nun Menschen identifiziert werden können, die sich nicht an Corona-Auflagen halten.
Thomas Strobl (Archiv): "Das Wissen, dass jemand an Corona erkrankt ist, ist mit der beste Schutz vor einer Ansteckung"

Thomas Strobl (Archiv): "Das Wissen, dass jemand an Corona erkrankt ist, ist mit der beste Schutz vor einer Ansteckung"

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Marijan Murat/ dpa

Die Polizei in Baden-Württemberg darf von Dienstag an auf die Daten der Gesundheitsämter über mit dem Coronavirus infizierte Menschen zugreifen. Mit einer nun erlassenen Verordnung gebe es eine sichere rechtliche Grundlage, sagte der stellvertretende baden-württembergische Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl (CDU).

"Das Wissen, dass jemand an Corona erkrankt ist, ist mit der beste Schutz vor einer Ansteckung", so Strobl. Landesgesundheitsminister Manfred Lucha (Die Grünen) sagte, durch die sichere und zentrale Datenabfrage über das federführende Landesgesundheitsamt sei es gelungen, Gesundheitsschutz und Datenschutz in Einklang zu bringen. "Damit kann die Polizei Personen identifizieren, die sich nicht an die Auflagen halten und andere gefährden."

Daten von Menschen, die nicht mehr ansteckend sind, würden arbeitstäglich aus dem Abfragesystem gelöscht. Die mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmte Verordnung  soll an dem Tag außer Kraft treten, an dem auch die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg außer Kraft tritt.

bbr/AFP
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