Jurist bewertet Überfall auf die Ukraine »Der Verlustschmerz eines KGB-Agenten kann keinen Angriffskrieg rechtfertigen«

Der Völkerrechtsprofessor Daniel-Erasmus Khan wertet die russische Invasion in der Ukraine als glasklaren Angriffskrieg. Hier erklärt er, ob Putin dafür in Den Haag angeklagt werden könnte.
Ein Interview von Dietmar Hipp
Präsident Putin bei der Ankündigung des Angriffs: »Es gibt nicht den Hauch einer Rechtfertigung«, sagt der Völkerrechtsexperte Khan

Präsident Putin bei der Ankündigung des Angriffs: »Es gibt nicht den Hauch einer Rechtfertigung«, sagt der Völkerrechtsexperte Khan

Foto: imago images / SNA / IMAGO

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SPIEGEL: Herr Khan, ist der russische Angriff auf die Ukraine irgendwie zu rechtfertigen?

Khan: Selten hat sich das bei internationalen Konflikten so leicht beantworten lassen: nein. Das ist ein glasklarer Angriffskrieg gegen einen souveränen Staat, sogar ein Mitglied der Vereinten Nationen. Einen eindeutigeren Fall kann man sich kaum vorstellen. Das Verbot eines solchen Angriffs ist der vielleicht wichtigste Pfeiler der Völkerrechtsordnung  nach dem Zweiten Weltkrieg. Und Russland verletzt überdies zahlreiche andere völkerrechtliche Verträge, auch solche, die sein Verhältnis zur Ukraine betreffen.

SPIEGEL: Präsident Putin hat im Vorfeld des Angriffs versucht , sein Vorgehen teilweise auch juristisch zu rechtfertigen.

Khan: Das Bemühen war erkennbar. Allein: Das sind alles Scheinargumente, und alle Staaten und internationalen Akteure sind aufgerufen, diese als solche zu entlarven – so heute auch ganz zu Recht die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht : Es gibt schlichtweg nicht den Hauch einer Rechtfertigung für diese militärische Aggression! Außenministerin Annalena Baerbock hat zutreffend vom »Tag der Schande« gesprochen. Das waren einst die Worte des US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt nach dem japanischen Angriff auf Pearl Harbor. Frau Baerbock ist ja viel belächelt worden, weil sie sich als Völkerrechtlerin bezeichnet hat, obwohl sie sich da nur auf ein Aufbaustudium stützen kann. Aber hier hat sie gezeigt: Sie kennt sich aus, und sie hat Gespür. Auch darin, dass sie klar gesagt hat: Das ist eine Russlandkrise, keine Krise der Ukraine.

»Schein der Legitimität«

SPIEGEL: Können Sie denn die Motive Putins nachvollziehen? Er hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Russland einst Gebiete an die Ukraine abgetreten hat, und diese, nach der ukrainischen Unabhängigkeitserklärung  und dem anschließenden Zerfall der Sowjetunion, für Russland verloren waren.

Khan: Seinen Schmerz über die Implosion des sowjetischen Großreichs kann man spüren – indes, seine Motive sind rational absolut nicht nachvollziehbar. Der Verlustschmerz eines KGB-Agenten in Dresden, der Putin damals ja war, kann keinen Angriffskrieg rechtfertigen. Punkt.

SPIEGEL: Die sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk ...

Khan: ... ändern nichts daran, dass es sich nach wie vor um ukrainisches Staatsgebiet handelt. Diese anzuerkennen – offenbar ohnehin nur, um dem folgenden Angriff den Schein der Legitimität zu verleihen – war schon eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Ukraine und damit eine Verletzung des Völkerrechts. Und auch der monatelange Truppenaufmarsch war bereits ein Verstoß gegen das Aggressionsverbot.

SPIEGEL: Hätte er anders, auf legale Weise, versuchen können, die beiden angeblichen Volksrepubliken wiederzugewinnen?

Khan: Alle Streitfragen zwischen Staaten können gelöst werden, auch Gebietsstreitigkeiten. Aber eben nur auf friedlichem Wege, das heißt durch Verhandlungen. Ohne Zustimmung der Ukraine ist eine Veränderung des territorialen Status quo also nicht möglich. Gewaltanwendung, da sind sich die Völkerrechtler einig, darf nicht legitimierend wirken: weder auf der Krim noch sonst irgendwo. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker kann nur im alleräußersten Fall, zum Beispiel bei Völkermord, ein Argument für eine Abspaltung sein. Im konkreten Fall ist es aber ganz zweifellos ein besonders dreistes Scheinargument.

SPIEGEL: Nun geht der Streit auch um die Nato-Osterweiterung. Putin klagt, der Sowjetunion sei mündlich zugesichert worden , dass sich die Nato nach der deutschen Wiedervereinigung nicht nach Osten ausdehne.

Khan: Wurden hier bestimmte Erwartungen geweckt, wurde hier Vertrauen enttäuscht? Vielleicht. Solche mündlichen Zusagen können bloße Diplomatie sein oder durchaus auch ein rechtsverbindlicher Akt – was hier aber sehr zweifelhaft ist. Das spielt aber letztlich keine Rolle: Die Drohung mit militärischer Gewalt – und schon gar nicht deren Anwendung – ist schlichtweg keine zulässige Reaktion auf enttäuschte Erwartungen in den internationalen Beziehungen. Im Übrigen: Jeder souveräne Staat – und damit auch die Ukraine – hat das Recht auf freie Bündniswahl. Und mit Blick auf die russischen Sicherheitsinteressen muss man einfach mal klar sagen: Die Nato bedroht niemanden.

SPIEGEL: Was könnte die Völkergemeinschaft jetzt tun? Russland hat ein Veto im Uno-Sicherheitsrat.

Khan: Ja, aber es gibt einen Ausweg: Schon einmal, während des Koreakrieges, gab es eine solche Blockade, und damals hat die Generalversammlung der Uno, also die Versammlung aller Mitgliedstaaten, für sich das Recht reklamiert, die Anwendung von militärischer Gewalt zur Beendigung eines internationalen Konflikts zu autorisieren. Ungeachtet der Frage, ob das hier sinnvoll wäre: Diese Option stünde bereit.

»Jeder Staat dürfte der Ukraine militärisch zu Hilfe eilen«

SPIEGEL: Könnte Putin vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angeklagt werden?

Khan: Grundsätzlich ja. Schon 2014 hat die Ukraine im Zusammenhang mit der Krimkrise und den Vorgängen in der Ostukraine erstmals die Haager Zuständigkeit anerkannt. Ermittlungen laufen. Wenn es jetzt also zu Kriegsverbrechen kommt und man Putin dafür als Oberbefehlshaber haftbar machen kann, wäre eine Anklage auch gegen den Willen Russlands möglich. Wenn es allerdings um das Verbrechen der Aggression geht, dann müsste der Sicherheitsrat zustimmen – und da hat Russland wieder ein Veto.

SPIEGEL: Ein anderer Aspekt: Dürfte die Bundesrepublik der Ukraine jetzt Waffen zur Verteidigung liefern?

Khan: Rechtlich ja, aber das Grundgesetz ist da aus guten historischen Gründen sehr zurückhaltend. Letztlich ist das eine politische Entscheidung.

SPIEGEL: Und welche Sanktionen sind nun erlaubt?

Khan: In einem solchen Fall: Wirtschaftlich und politisch alle. Was aber bisher kaum Erwähnung findet: Die Ukraine hat ja nicht nur das Recht zur Selbstverteidigung, sondern jeder andere Staat dürfte ihr nun militärisch zu Hilfe eilen. Putin hat auf dieses Recht zur kollektiven Selbstverteidigung selbst angespielt, indem er die Staatengemeinschaft ausdrücklich davor gewarnt hat, der Ukraine zu helfen. Aber wer will schon einen Atomkrieg riskieren.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Interviews haben wir durch einen redaktionellen Fehler den Vornamen des US-Präsidenten falsch genannt, der während des Angriffs auf Pearl Harbor im Weißen Haus saß. Es war Franklin D. und nicht Theodore Roosevelt. Wir haben die Stelle korrigiert.

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