Revision in Dessauer Mordprozess Staatsanwaltschaft ficht Urteil an

Das Landgericht Dessau verurteilte den Vergewaltiger und Mörder einer chinesischen Studentin zu lebenslanger Haft. Trotzdem legt die Staatsanwaltschaft nun Revision ein.
Sebastian F. (Archiv)

Sebastian F. (Archiv)

Foto: Sebastian Willnow/ dpa

Die Staatsanwaltschaft ficht das Urteil im Dessauer Mordprozess um den Tod einer chinesischen Studentin an. Es sei Revision eingelegt worden, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg.

Das Landgericht Dessau hatte am vergangenen Freitag den 21-jährigen Sebastian F. wegen Vergewaltigung und Mordes an der Studentin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt . Die Richter erkannten zudem eine besondere Schwere der Schuld.

Das Urteil entsprach zwar weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese war allerdings von einem gemeinschaftlich begangenen Mord ausgegangen und hatte auch zwei weitere Vergewaltigungen eines anderen Opfers angeklagt.

Die mitangeklagte Ex-Partnerin des Mannes erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen sexueller Nötigung. Die Staatsanwaltschaft hatte für die 21-Jährige eine achtjährige Jugendstrafe wegen Vergewaltigung und gemeinschaftlich begangenen Mordes beantragt.

Die chinesische Studentin war am 11. Mai 2016 während einer Joggingrunde in Dessau abgefangen worden. In einer leerstehenden Wohnung wurde sie vergewaltigt und zu Tode gequält. Die Ermittler hatten am Tatort zahlreiche Spuren der beiden Angeklagten und der Studentin gefunden. Die entstellte Leiche mit zahlreichen Verletzungen am gesamten Körper war am 13. Mai nach aufwendiger Suche unter einem Baum in der Nähe des Tatortes entdeckt worden.

Die Mitangeklagte beteuerte vor Gericht, sie habe die Chinesin zwar angelockt und sei bei der Vergewaltigung dabei gewesen. Bei den Misshandlungen, die schließlich zum Tod führten, sei sie aber nicht mehr dabei gewesen.

wit/dpa

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