Sachsen-Anhalt Gruppenvergewaltigung kommt vor Bundesgerichtshof

Der Fall von vier jungen Männern, die eine Flaschensammlerin vergewaltigt haben sollen, geht in die nächste Instanz. Die Angeklagten hatten Revision gegen ihre Freiheitsstrafen eingelegt.
Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Foto: Uli Deck/ dpa

Der Bundesgerichtshof muss sich mit einer Gruppenvergewaltigung in Sachsen-Anhalt befassen. Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte vier Männer in der vergangenen Woche zu Freiheitsstrafen zwischen sechs und acht Jahren verurteilt. Die Angeklagten hatten daraufhin Revision eingelegt.

Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Männer aus Eritrea im August 2017 eine Flaschensammlerin hinter einer leer stehenden Berufsschule in Dessau-Roßlau mit einem abgebrochenen Flaschenhals bedroht und anschließend mehrfach vergewaltigt hatten. Die 56 Jahre alte Frau hatte dabei schwere Verletzungen erlitten und ist bis heute arbeitsunfähig.

Drei Mitglieder des Quartetts hatten die Taten gestanden und die Frau um Entschuldigung gebeten. Der vierte war durch DNA-Spuren überführt worden. Der Staatsanwalt hatte für die Männer bis zu neun Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger plädierten dagegen auf Strafen zwischen drei und fünf Jahren.

In der Urteilsbegründung argumentierte das Landgericht, das Geständnis der Männer habe sich strafmildernd ausgewirkt. Zwei Angeklagte seien wegen ihres Alters zudem nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden, berichtete der MDR .

Wann der BGH das Urteil prüfen wird, steht noch nicht fest.

fek/dpa
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