Ex-Wachmann Hanning Elf Revisionsanträge gegen Auschwitz-Urteil

Verteidiger und zahlreiche Nebenkläger gehen gegen das Urteil für den früheren SS-Wachmann Reinhold Hanning vor. Für seine Zeit in Auschwitz hatte das Landgericht Detmold ihn zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Reinhold Hanning im Gerichtssaal (Archiv)

Reinhold Hanning im Gerichtssaal (Archiv)

Foto: Bernd Thissen / AP

Gegen das Urteil gegen einen ehemaligen Auschwitz-Wachmann gehen zahlreiche Prozessbeteiligte mit Rechtsmitteln vor. Das Landgericht Detmold hat den Eingang von insgesamt elf Revisionsanträgen bestätigt. Die beiden Verteidiger wollen so gegen die Verurteilung des 94-jährigen Reinhold Hanning zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen vorgehen.

Aber auch neun der insgesamt 19 Nebenkläger-Anwälte wollen eine Überprüfung des Urteils erreichen, wie das Gericht mitteilte . Sie halten den ehemaligen SS-Wachmann der Mittäterschaft für schuldig, nicht nur der bloßen Beihilfe. Andere Nebenkläger und die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel - auch in Hoffnung, dass das Urteil schnell rechtskräftig wird.

Bis Mitte August haben die Richter nun Zeit, das Urteil schriftlich zu begründen. Erst wenn diese Begründung vorliegt, müssen Verteidiger und Nebenklage-Anwälte erklären, warum sie das Urteil anfechten wollen. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt Reinhold Hanning auf freiem Fuß. Auch über die Frage der Haftfähigkeit muss dann erst später entschieden werden.

apr/dpa
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