Überraschende Wendung in einem der spektakulärsten Kunstdiebstähle in Deutschland: Nach drei Jahren haben die Behörden Schmuckstücke sicherstellen können, die aus dem Grünen Gewölbe der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden gestohlen wurden.
Marion Ackermann, Generaldirektorin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden:
»Wenn Sie dann so eine wundervolle Nachricht bekommen am Tag vor dem vierten Advent, dann glauben Sie ja an ein Weihnachtswunder. Also es ist einfach unglaublich toll und alle freuen sich, natürlich auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SKD, der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Aber ich habe es schon erlebt, hier in den Straßen in Dresden: Die Nachricht hat sich wie ein Lauffeuer verbreitet. Alle Menschen strahlen. Es wird als unglaublich großes, wunderbares Ereignis gesehen.«
Bei dem Einbruch in das Grüne Gewölbe im November 2019 war kulturhistorisch wertvoller Juwelenschmuck aus dem 18. Jahrhundert gestohlen worden: 21 Schmuckstücke, besetzt mit mehr als 4300 Diamanten und Brillanten. Geschätzter Versicherungswert: mindestens 113,8 Millionen Euro. Am Samstag teilten die Behörden mit, dass ein »erheblicher Teil« des Diebesguts wieder aufgetaucht sei.
Jürgen Schmidt, Staatsanwaltschaft Dresden:
»Es konnten gestern Nacht in Berlin 31 Einzelstücke sichergestellt werden, darunter einige durchaus vollständig erscheinende Teile. Unter anderem der Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens und ein Hutschmuck, der sogenannte Reihersturz.«
Im Zuge der Ermittlungen waren sechs Tatverdächtige gefasst worden. Der Prozess wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung läuft seit Ende Januar am Landgericht Dresden. Die Angeklagten sind allesamt Mitglieder der Berliner Clanfamilie Remmo. Nach Informationen von SPIEGEL TV kam ein Deal mit den Anwälten eines der Angeklagten zustande, um die Beute zurückzubekommen.
Jürgen Schmidt, Staatsanwaltschaft Dresden:
»Vorausgegangen zu diesem Einsatz waren Sondierungsgespräche im Laufe der laufenden Hauptverhandlung vor dem Landgericht Dresden zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, an denen auch das Landgericht Dresden beteiligt war und wo es eben auch darum ging, zu prüfen, ob eine Verfahrensverständigung möglich ist, die auch eine Rückführung der Tatbeute, soweit sie noch vorhanden ist, beinhaltete.«
Das wiedererlangte Diebesgut wird jetzt kriminaltechnisch und auf Echtheit und Vollständigkeit hin untersucht. Auch wenn der gestohlene Kunstschatz längst noch nicht wieder vollständig ist – die Freude in Dresden ist groß.