Urteil in Düsseldorf Erzieherin muss wegen Misshandlung autistischer Kinder in Haft

In einem evangelischen Heim wurden autistische Kinder jahrelang systematisch misshandelt. Gegen die Erzieher der Einrichtung in Hilden ist nun ein Urteil gefallen.
Die Angeklagten und ihre Anwälte

Die Angeklagten und ihre Anwälte

Foto: David Young/ dpa

Für die Misshandlung autistischer Kinder hat das Landgericht Düsseldorf eine Wohnheim-Gruppenleiterin zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Die Kinder seien angeschrien, bespuckt, mit kaltem Wasser bespritzt und gequält worden, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Michalek. Ihr Schreien, Betteln und Flehen hätten die Angeklagten ignoriert. "Sie hatten an ihrem menschenunwürdigen Verhalten Spaß und genossen es."

Die 44 Jahre alte Hauptangeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen. Ihr Ehemann, der ebenfalls in der Einrichtung arbeitete, erhielt eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Eine weitere Erzieherin erhielt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die schweren Übergriffe hatten sich von 2006 bis 2008 in einer inzwischen geschlossenen evangelischen Kinder- und Jugendeinrichtung in Hilden bei Düsseldorf ereignet . Die Opfer waren damals 9 bis 15 Jahre alt.

Gericht: Misshandlungen waren keine Therapie

Die Staatsanwaltschaft legte den Erziehern insgesamt 67 Anklagepunkte zur Last. Unter anderem war ihnen vorgeworfen worden, eine Jugendliche geknebelt zu haben. Sie sei immer wieder bis zur Erschöpfung von einem Stuhl gestoßen worden. Eine Erzieherin hatte im Prozess versucht, diese Behandlung mit der Angst zu begründen, die andere Kinder vor der damals 15-Jährigen gehabt hätten. Mit der Misshandlung wollte sie den Spieß umdrehen.

Die Angeklagten hatten die Kinder nach Überzeugung des Gerichts über Stunden festgehalten und ihnen Schmerzen etwa durch Umdrehen der Arme zugefügt. Die Betreuer verhöhnten und verspotteten laut Gericht die Kinder. Von einem speziellen Therapiekonzept habe nicht mehr die Rede sein können, entgegnete die Kammer der Verteidigung.

Während des Verfahrens hatte die Düsseldorfer Strafkammer zahlreiche Videos aus der Wohngruppe angesehen, zwei Gutachter sowie 28 Zeugen gehört. Den drei Verurteilten hielt sie zugute, dass sie den Kindern ursprünglich helfen und sie vor der Psychiatrie bewahren wollten. Gegen zwei weitere Angeklagte war das Verfahren nach Zahlung einer Geldstrafe bereits im Januar eingestellt worden. Gegen weitere sechs Beschuldigte steht der Prozess noch aus.

apr/dpa/AFP
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