Elternmord Jurastudent muss lebenslang ins Gefängnis

Angeklagter Rene S. (r.) mit seinem Verteidiger:
Foto: Bernd Settnik/ dpaPotsdam - Ein ehemaliger Jurastudent aus dem brandenburgischen Rathenow muss wegen Mordes an seinen Eltern lebenslang ins Gefängnis. Die Richter des Landgerichts Potsdam sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass Rene S., 28, im vergangenen Jahr zuerst seinen Vater und anschließend seine Mutter tötete.
Der Angeklagte hatte im Prozess gestanden, im Juni 2010 zunächst auf seinen Vater mehrmals mit einem Messer eingestochen und anschließend seiner Mutter mit einem Hammer wiederholt auf den Kopf geschlagen zu haben. Später habe er die Leichen seiner Eltern mit einer Kettensäge zerstückelt und teilweise verbrannt.
Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag im minderschweren Fall plädiert und eine Gesamtstrafe von neun Jahren beantragt.
Zweifacher Mord
Die Kammer bewertete die Tat als zweifachen Mord. Die Tötung des Vaters könne noch als Affekttat gesehen und strafmildernd gewertet werden, sagte der Richter. Strafmildernd sei vor allem das umfassende Geständnis des Angeklagten, ohne das eine Rekonstruktion des Falles und die daraus resultierende Verurteilung wegen Mordes nicht möglich gewesen wären. Für die Tötung des Vaters verhängte die Kammer deshalb eine Freiheitsstrafe von neun Jahren.
Bei der Tötung der Mutter handelte es sich laut Gericht jedoch zweifelsfrei um Mord aus Heimtücke, bei dem keine strafmildernden Umstände ersichtlich seien. Zudem sei das Verhalten nach der Tat, die Zerstückelung und teilweise Verbrennung der Leichen, strafverschärfend.
Während des Prozesses hatte ein psychiatrischer Gutachter dem Angeklagten eine "schizoid zwanghafte Persönlichkeitsstörung" attestiert. Eine psychiatrische Erkrankung, die sich strafmildernd auswirken könne, liege allerdings nicht vor. Die Taten habe der Beschuldigte "mit einer befremdenden Rationalität" geschildert, sagte der Gutachter.
In der Expertise wurde der Angeklagte als äußerst kühl, akribisch und sehr intelligent beschrieben. Demnach fehlt es ihm aber an emotionalem Wissen. Der Experte bezeichnete die Familie des Angeklagten als "paranoid-schizoid". Die einerseits extreme Bindung des Angeklagten an das Elternhaus und andererseits die Kränkungen durch die Eltern wegen seines gescheiterten Jura-Studiums haben laut Gutachten maßgeblich zur Charakterstörung des 28-Jährigen beigetragen.
Gegen das Urteil kann Revision beantragt werden. Wie die Verteidiger des Angeklagten erklärten, werden sie in den nächsten Tagen darüber entscheiden.