Entlassung aus Sicherungsverwahrung "Kein Wunder, wenn mal einer ausrastet"
Demonstration vor Gericht: Sicherungsverwahrung als Opferschutz?
Foto: Jochen Lübke/ dpaSPIEGEL ONLINE: Herr König, in Dortmund musste ein Sexualstraftäter aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden und verging sich an einem siebenjährigen Kind. Sie lehnen die Sicherungsverwahrung ab. Wieso?
König: Der Fall in Dortmund stellt unseren Anspruch an eine freiheitliche Gesellschaft auf die Probe, wenn sich bewahrheitet, was darüber bis jetzt berichtet wurde. Wir wissen nun mal, dass es sichere Prognosen über die Gefährlichkeit von Sexualstraftätern nicht gibt. Die Methoden sind nicht ausgefeilt genug, bei weitem nicht hundertprozentig. Das sehen auch die Gutachter selbst so. Wir können nicht im Zweifel zehn Menschen einsperren, um zwei sicher zu erwischen. Und weil das so ist, kann ein Fall wie in Dortmund immer passieren.
SPIEGEL ONLINE: Erreichen Sie mit so viel Theorie noch die Lebenswirklichkeit der Menschen?
König: Im Gespräch mit Freunden höre ich oft den Wunsch nach einem kompromisslosen Umgang mit Sexualstraftätern. Aber wir leben in einer Gesellschaft mit hohen Risiken, in der wir uns täglich entscheiden müssen, wie viel Kontrolle wir ertragen können. Da darf das etwas diffuse Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit nicht als Grund herhalten, dem Einzelnen seine Freiheit zu nehmen. So schmerzhaft das ist: Es bleibt ein Restrisiko.
SPIEGEL ONLINE: Aber hat die deutsche Justiz denn genug Sanktionsmöglichkeiten, um gefährliche Täter hart zu bestrafen? Lebenslang heißt bei uns meist nicht mal 15 Jahre Haft.
König: Auch ich gehe davon aus, dass es Straftäter gibt, die nicht therapierbar sind und die schuldangemessen hoch bestraft werden müssen. Aber bei der Sicherungsverwahrung sprechen wir über die Zeit nach der Strafe. Wir müssen als Gesellschaft alle Anstrengungen unternehmen, auf einen Täter so einzuwirken, dass seine Tat nur eine Episode seiner Biografie bleibt.
SPIEGEL ONLINE: Wieso tut sich die Justiz so schwer im Umgang mit entlassenen Sexualstraftätern?
König: Sie ist überfordert, aber das ist zu großem Teil Resultat der Versäumnisse im Strafvollzug. Es war lange absehbar, dass die Richter des Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg die Sicherungsverwahrung in Deutschland rügen würden, aber trotzdem fangen wir jetzt beinahe bei null an. Nicht nur die Straftäter sind das Problem, sondern die Justiz hat diese Menschen unvorbereitet nach oft jahrelanger Sicherungsverwahrung, in der sie bloß verwahrt wurden, auf die Straße geworfen. Da darf man sich nicht wundern, wenn einer ausrastet.
SPIEGEL ONLINE: Wie sollten wir denn künftig mit entlassenen Sexualstraftätern umgehen?
König: Ich habe auch kein Patentrezept für das Problem, aber eine Internierung von Menschen ohne sicheren Grund lehne ich ab. Den Menschen müssen von Beginn des Strafvollzugs an Therapieangebote gemacht werden, damit sie zumindest eine Chance haben, die sie ergreifen können. Ob Ausweitung von Führungsaufsicht oder die elektronische Fußfessel eine Lösung sind, wird sich jetzt zeigen. Lange Zeit hat man nur auf Wegsperren gesetzt. Jetzt müssen andere Konzepte ernsthaft erprobt werden.
Das Interview führte Jochen Brenner