Prozess wegen Attacke auf Roma-Familie Gericht hebt Haftbefehle gegen alle Angeklagten auf

Einer der Angeklagten beim Prozessauftakt am 11. Mai: "Möglicherweise nur gemeinschaftlich begangene Nötigung"
Foto: Stefan Puchner/ dpaIm Prozess um einen Brandanschlag auf eine Roma-Familie in Baden-Württemberg hat das zuständige Gericht die Haftbefehle gegen alle fünf Angeklagten aufgehoben. Die Männer sollen aus rechtsextremen Motiven eine brennende Fackel auf den Wohnwagen der Familie geworfen haben. Bislang lautete der Vorwurf, sie hätten dabei den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen.
Möglicherweise müsse die Tat aber anders bewertet werden, teilte das Landgericht Ulm nun mit. Die Kammer gehe aufgrund der bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme davon aus, dass die Tat "möglicherweise nur als gemeinschaftlich begangene Nötigung gewertet" werden könne.
Dafür sehe das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Da die Angeklagten bereits seit zehn Monaten inhaftiert seien, wäre auf Grundlage dieser Einschätzung eine Fortführung der Haft nicht mehr verhältnismäßig.
Die fünf jungen Männer im Alter von 17 bis 19 Jahren mussten sich bislang wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und wegen versuchter schwerer Brandstiftung vor dem Landgericht Ulm verantworten. Sie sollen in Erbach-Dellmensingen eine Fackel in Richtung des Wohnwagens geworfen haben, in dem eine Frau und ihr Baby schliefen.
Vier der Angeklagten sind 18 und 19 Jahre alt. Juristisch gelten sie als Heranwachsende. Bislang wurden die Angeklagten an Händen und Füßen gefesselt an jedem Verhandlungstag von Justizbeamten aus der Untersuchungshaft in den Saal geführt. Nur der fünfte Angeklagte, ein 17 Jahre alter Jugendlicher, war aufgrund seines Alters bereits nach wenigen Wochen frei gekommen.
Am Verdacht, dass es sich um eine rassistische und antiziganistische Tat gehandelt habe, hat sich dem Gericht zufolge nichts geändert. Diese möglichen Tathintergründe würden "auch bei einer von der Anklageschrift abweichenden rechtlichen Bewertung im Rahmen der Strafzumessung von ausschlaggebender Bedeutung sein". Der Prozess soll wie geplant fortgesetzt werden.