Welfen-Anwesen Ernst August verklagt Sohn auf Rückgabe von Schloss Marienburg

Der Familienstreit um Schloss Marienburg in Niedersachsen eskaliert. Ernst August Prinz von Hannover will die Schenkung des Schlosses und weiteren Grundbesitzes an seinen Sohn rückgängig machen.
Schloss Marienburg

Schloss Marienburg

Foto: Ulrich Stamm / imago images/Future Image

Ernst August Prinz von Hannover will das Schloss Marienburg von seinem Sohn zurück – und ist dafür bereit, vor Gericht zu gehen. Seit Ende 2020 sei eine nunmehr zugestellte entsprechende Klage anhängig, teilte das Landgericht Hannover am Dienstag mit .

Damit verlange das Oberhaupt der Welfen, der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco, von seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover sowohl die Rückübereignung der Marienburg als auch des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg sowie des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Einen Termin zur mündlichen Verhandlung gebe es noch nicht (Az.: 16 O 324/20).

Die Klage sei substanzlos und die darin enthaltenen Behauptungen seien falsch, erklärte der Sohn des 66-Jährigen. Einzelheiten wolle er aus auf Rücksicht auf seine Familie nicht kommentieren, »auch zum Schutz meines Vaters«. Ursprünglich hatte Ernst August junior die ehemalige Sommerresidenz der Welfen für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollen. Doch nach dem Einspruch seines Vaters scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Danach wurden Schloss und Inventar in eine Stiftung überführt.

»Die mit dem Land Niedersachsen gefundene Stiftungslösung ist rechtssicher abgeschlossen; dem langfristigen Erhalt der Marienburg als zentralem Kulturdenkmal Niedersachsens, das für alle öffentlich zugänglich bleibt, steht nichts im Wege«, teilte der Junior weiter mit.

Laut Gericht stützt Ernst August Prinz von Hannover seinen Anspruch auf den Widerruf einer Schenkung. Demnach habe er seinem Sohn den Grundbesitz 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt. In der Folgezeit habe sich der Beklagte allerdings »schwerwiegend an den Rechten, Rechtsgütern und Interessen des Klägers vergriffen«.

Den Streitwert der Klage setzte Ernst August Prinz von Hannover laut Landgericht mit rund fünf Millionen Euro an. Mit der Klagezustellung habe das Gericht das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Damit könne der Sohn zunächst schriftlich auf die Klage antworten.

»Alle Argumente der Klage sind in der Vergangenheit bereits außergerichtlich entkräftet worden«, hieß es vom Sohn. »Vor diesem Hintergrund sehen wir auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen.«

Die Welfen gelten als eines der ältesten Adelsgeschlechter Europas. Zwischen 1714 und 1837 waren die Herrscher von Hannover gleichzeitig Könige von Großbritannien und Irland.

bbr/dpa
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