Skandal um Missbrauchsgutachten Staatsanwaltschaft will nicht gegen Erzbischof Woelki ermitteln

Ein Jahr lang weigerte sich der Kölner Erzbischof Woelki, ein Missbrauchsgutachten zu veröffentlichen – er löste damit eine schwere Krise in der Kirche aus. Strafrechtlich drohen ihm aber keine Konsequenzen.
Rainer Maria Woelki: »Zu dieser Haltung stehe ich«

Rainer Maria Woelki: »Zu dieser Haltung stehe ich«

Foto: Marcel Kusch / dpa

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki muss wegen der Affäre um den Umgang mit Missbrauchsvorwürfen in seiner Erzdiözese derzeit mit keinen juristischen Konsequenzen für sich rechnen. Man sehe bei dem Kardinal kein strafbares Handeln und leite daher keine Ermittlungen gegen ihn ein, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn und bestätigte damit einen Bericht der »Bild«-Zeitung.

Gegen Woelki waren mehrere Strafanzeigen wegen Strafvereitelung im Amt eingegangen. Der Kardinal hält seit einem Jahr ein Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zurück, wofür er rechtliche Bedenken anführt. Das in seinem Auftrag erstellte Gutachten hat den Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Missbrauchsvorwürfen untersucht. Die Kanzlei hat Kritik an dem Gutachten zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft ist seit Längerem damit beschäftigt, das ihr vorliegende Gutachten auszuwerten. Diese Prüfung dauere noch an, sagte Willuhn. Bisher hätten sich keine strafrelevanten Ansätze daraus ergeben. Dies sei auch eher nicht zu erwarten gewesen, weil die Fälle meist schon länger zurücklägen. Entweder seien sie verjährt oder die mutmaßlichen Täter schon tot.

Die Zahl der Kirchenaustritte ist vor allem im Erzbistum Köln deutlich gestiegen

Woelki steht auch deshalb massiv in der Kritik, weil er das von ihm beauftragte Gutachten bisher nicht veröffentlicht hat. Seit der Fertigstellung der Expertise vor etwa einem Jahr hält er es mit Verweis auf angebliche Mängel unter Verschluss. Der Fall erregte weit über das Erzbistum hinaus Aufmerksamkeit – und Empörung. Die Zahl der Kirchenaustritte ist vor allem im Erzbistum Köln deutlich gestiegen.

Woelki hatte den Kölner Strafrechtler Björn Gercke mit der Erstellung eines neuen Gutachtens beauftragt. Dieses soll am 18. März veröffentlicht, erste »Ergebnisse und Konsequenzen« daraus in einer weiteren Pressekonferenz am 23. März vorgestellt werden.

In beiden Gutachten wurde untersucht, wie Verantwortliche des Erzbistums in der Vergangenheit mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Priester umgegangen sind. Gercke hatte kürzlich dem »Kölner Stadt-Anzeiger« gesagt, dass er Pflichtverletzungen »noch lebender Amtsträger« der katholischen Kirche festgestellt habe.

Am Wochenende hatte Woelki in einer Videobotschaft  angekündigt, nach der Vorlage des neuen Missbrauchsgutachtens Konsequenzen zu ziehen. Er werde die im Gutachten genannten Menschen, »wenn es nötig ist, vorläufig von ihren Aufgaben entbinden«.

»Sofern es mich betrifft, habe ich bereits erklärt, dass ich mich den Ergebnissen der Untersuchung stellen werde«, fügte er hinzu. Dasselbe erwarte er auch von anderen. Vertuschung oder Mauschelei dürfe es in der Erzdiözese nicht mehr geben. »Zu dieser Haltung stehe ich.«

Nach heftiger Kritik hatte das Erzbistum zuletzt bekannt gegeben, die Inhalte des zurückgehaltenen Missbrauchsgutachtens nun doch öffentlich zugänglich zu machen. Das Papier soll ab dem 25. März für »Betroffene, Medienvertreter und die interessierte Öffentlichkeit selbst« zur Einsicht ausgelegt werden. Ein Link zur Onlineanmeldung für die Einsichtnahme soll in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden.

Warum Woelki die Inhalte des Gutachtens nun trotz der »äußerungsrechtlichen Bedenken« der Öffentlichkeit durch Einsichtnahme zugänglich machen will, ist nicht bekannt. Die Gutachter hatten im Januar angeboten, ihr Werk auf eigene Verantwortung zu veröffentlichen und die Haftungsrisiken zu übernehmen. Woelki lehnte das Angebot jedoch ab. Der »Veröffentlichung eines rechtswidrigen Gutachtens«, hieß es damals aus der Pressestelle, könne man nicht zustimmen. Das Gutachten sei schon wegen seiner handwerklichen Mängel »untauglich«.

mxw/dpa
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