Erzbistum Köln Woelki will zurückgehaltenes Missbrauchsgutachten zur Einsicht auslegen

Rainer Maria Woelki: Einsicht für »Betroffene, Medienvertreter und die interessierte Öffentlichkeit«
Foto: Marcel Kusch / dpaDer Inhalt des bisher vom Erzbistum Köln zurückgehaltenen Missbrauchsgutachtens soll nun doch öffentlich werden können. Die Erzdiözese will es ab dem 25. März für »Betroffene, Medienvertreter und die interessierte Öffentlichkeit selbst« zur Einsicht auslegen. Nach vorheriger Anmeldung könnten sie so Einblick nehmen, teilte das Erzbistum mit . Ein Link zur Onlineanmeldung hierzu soll in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki steht seit Wochen in der Kritik, weil er das von ihm beauftragte Gutachten zum Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Priester wegen rechtlicher Bedenken bisher nicht veröffentlicht hat. Seit der Fertigstellung des Gutachtens der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) vor etwa einem Jahr hält er es mit Verweis auf angebliche Mängel unter Verschluss. Das Erzbistum drohte einem Pfarrer, der dies kritisierte, mit Konsequenzen.
Veröffentlichung durch die Kanzlei abgelehnt
Woelki hatte zudem den Kölner Strafrechtler Björn Gercke mit der Erstellung eines neuen Gutachtens beauftragt. Dieses soll bei einer Pressekonferenz am 18. März präsentiert und dann auf der Internetseite des Erzbistums veröffentlicht werden. Erste »Ergebnisse und Konsequenzen« aus diesem Gutachten sollen in einer weiteren Pressekonferenz am 23. März vorgestellt werden.
In beiden Gutachten wurde untersucht, wie Verantwortliche des Erzbistums Köln in der Vergangenheit mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Priester umgegangen sind. Gercke hatte vor einigen Tagen dem »Kölner Stadt-Anzeiger« gesagt, dass er Pflichtverletzungen »noch lebender Amtsträger« der katholischen Kirche festgestellt habe.
Warum Woelki die Inhalte des Gutachtens nun trotz der »äußerungsrechtlichen Bedenken« der Öffentlichkeit durch Einsichtnahme zugänglich machen will, ist nicht bekannt. Die Gutachter hatten im Januar angeboten, ihr Werk auf eigene Verantwortung zu veröffentlichen und die Haftungsrisiken zu übernehmen. Woelki lehnte das Angebot jedoch ab. Der »Veröffentlichung eines rechtswidrigen Gutachtens«, hieß es damals aus der Pressestelle, könne man nicht zustimmen. Das Gutachten sei schon wegen seiner handwerklichen Mängel »untauglich«.