Missglückter Einsatz in Essen SEK stürmt falsche Wohnung – und entschuldigt sich

Die Essener Polizei ist bei einem Einsatz in eine falsche Wohnung eingedrungen – und versuchte eine Entschuldigung. Doch die kam nicht gut an.
Polizeipräsidium Essen (Archivbild)

Polizeipräsidium Essen (Archivbild)

Foto: Rupert Oberhäuser / imago images/Rupert Oberhäuser

Spezialeinsatzkräfte der Polizei haben in Essen eine falsche Wohnung gestürmt – und einem 28 Jahre alten Mann so einen großen Schrecken eingejagt. Die »Bild«-Zeitung und mehrere regionale Medien wie die »Westdeutsche Allgemeine Zeitung«  (WAZ) berichteten über den Vorfall, der schon einige Tage zurückliegt.

Laut Polizei drang das SEK am 25. Januar gegen 8.15 Uhr am Morgen in eine Wohnung in der Nähe der Zeche Zollverein ein. Sie suchten nach einem Verdächtigen, der Schüler mit einer Waffe bedroht haben sollte. Nach dem Aufbrechen der Tür sei ein »Irritationskörper« in die Wohnung geworfen worden. Der Mann sei überwältigt und gefesselt worden. Da eine Personenbeschreibung vorlag, sei der Irrtum sofort aufgefallen, hieß es. Die Beamten hatten sich nach SPIEGEL-Informationen im Stockwerk geirrt und fanden den Gesuchten kurz darauf eine Etage tiefer.

Die Polizei sicherte dem unschuldig Festgenommenen nach eigenen Angaben zu, die Reparaturkosten für seine beschädigte Tür zu übernehmen, und boten ihm eine psychosoziale Betreuung an. Als der Leiter der Essener Spezialkräfte von dem missglückten Einsatz erfuhr, habe er den Mann zudem persönlich aufgesucht und ihm ein offizielles Entschuldigungsschreiben sowie einen – von ihm privat bezahlten – 50-Euro-Gutschein für einen Onlineversandhändler überreicht.

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Das wiederum empörte offenbar den Rechtsanwalt des Mannes. »Dieses Verhalten ist höchst unanständig«, sagte der Jurist der »WAZ«. Sein Mandant, ein Student, leide körperlich und psychisch unter den Folgen des Einsatzes. »Vergleichbaren Verfahren zufolge könnte das Schmerzensgeld in fünfstelliger Höhe liegen, das wäre angemessen«, so der Anwalt.

Darauf reagierte wiederum die Polizei: »In der medialen Berichterstattung wurde dieser SEK-Einsatz einzig und allein auf diese Geste reduziert«, heißt es nun in einem Facebook-Eintrag der Behörde. »Fair, ehrlich und wahrheitsgetreu wäre es gewesen, zwischen einer menschlichen Geste der Entschuldigung (Gutschein) und etwaigen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen deutlich zu differenzieren.« Die private und aufrichtig gemeinte Aktion des SEK-Chefs habe keinen Einfluss auf ein mögliches Schadensersatzverfahren. Beides sei unabhängig voneinander zu betrachten.

wit
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