Unterlassene Hilfe in Essen "Hier sitzen keine Monster"

Ein 83-Jähriger liegt schwerverletzt im Vorraum einer Bank, mehrere Kunden steigen achtlos über ihn hinweg. Kurz darauf ist der Mann tot. Drei Angeklagte sind nun in Essen verurteilt worden.
Von Christian Parth
Angeklagter und Verteidiger im Amtsgericht Essen

Angeklagter und Verteidiger im Amtsgericht Essen

Foto: Marcel Kusch/ dpa

Karl-Peter Wittenberg will kein Detail auslassen. Aus drei verschiedenen Kameraperspektiven zeigt der Richter am Amtsgericht Essen-Borbeck auf einem riesigen Flachbildschirm die Szenen, die sich am 3. Oktober 2016 in einer kleinen Bankfiliale abgespielt haben. Die Ausschnitte lassen Prozessbeteiligte und Beobachter verstummen. Was sie zu sehen bekommen, ist eine Tragödie.

Eigentlich sollte der Prozess nur klären, ob sich drei Angeklagte einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht haben, weil sie einem schwer gestürzten Mann nicht halfen. Aber durch die Debatten im Vorfeld bekam das Verfahren eine vielleicht schon moralisch überfrachtete Dimension. Es hat beinahe den Anschein, als erwarte man an diesem Montagvormittag von einem kleinen Amtsgericht im Ruhrpott eine Antwort auf die Frage: Ist diese Gesellschaft endgültig verroht?

Es ist 16:38 Uhr, als Karl H. den Vorraum der Deutschen Bank in Borbeck betritt. Der 83 Jahre alte verwitwete Rentner, "immer frisch und munter" und ohne nennenswerte Vorerkrankung, wie seine Tochter später aussagen wird, füllt Überweisungsträger aus und erledigt an verschiedenen Automaten seine Bankgeschäfte. Gut 20 Minuten später, um 17:02 Uhr, versagt offenbar sein Kreislauf. Er fällt nach hinten um, knallt mit dem Kopf zunächst auf eine hölzerne Ablage, dann auf den Fliesenboden.

Karl H. greift nach seiner roten Baseballkappe, die ihm vom Kopf gefallen war, rappelt sich wieder auf, kniet, legt seine Hände auf die Ablage und zieht sich langsam nach oben. Doch kaum steht er, fällt er wieder um, ungebremst schlägt er erneut mit dem Schädel auf den harten Bodenfliesen auf. Wieder schafft er es, aufzustehen. Um 17:04 Uhr stürzt er ein drittes Mal, diesmal bleibt er liegen. Seine Schädelbasis ist gebrochen, es gibt Einblutungen ins Gehirn. Karl H. lebt, kann sich aber kaum noch bemerkbar machen.

Zeigen die Angeklagten Reue?

Was anschließend passiert, hat drei völlig verschiedene Menschen auf die Anklagebank gebracht. Eine 39 Jahre alte Betreiberin von zwei Trinkhallen, einen 55 Jahre alten Servicetechniker und einen 61-jährigen Maschinisten. Allesamt ohne Vorstrafen. Auf dem Bildschirm sehen die drei Angeklagten, was sie damals getan haben, oder vielmehr: Was sie nicht getan haben.

Nacheinander, in einem Zeitraum von 14 Minuten, betreten die Beschuldigten die Bank und gehen zu den Automaten. Von H., der direkt vor ihnen liegt, nehmen sie keine Notiz, wagen nicht mal einen Blick, obwohl er zwischendurch das Bewusstsein wiedererlangt, sich am Boden krümmt und windet, sogar seine Nase schnäuzt und mit den Händen um sich greift. Insgesamt vier Kunden ignorieren den Verletzten, das Verfahren gegen den vierten Angeklagten wurde wegen seines schlechten Gesundheitszustands abgetrennt.

Angeklagte mit Anwälten, Angehörige des Toten (r.)

Angeklagte mit Anwälten, Angehörige des Toten (r.)

Foto: Marcel Kusch/ dpa

Auch der fünfte Kunde, der um 17:22 Uhr die Filiale betritt, schaut nicht nach dem alten Mann, setzt aber immerhin mit seinem Handy einen Notruf ab. Karl H. stirbt eine Woche später im Essener Uniklinikum. Die beiden medizinischen Gutachter kommen zum Ergebnis, dass auch eine sofortige Versorgung sein Leben wohl nicht gerettet hätte.

Immer wieder schaut der Richter zu den Angeklagten, als wolle er prüfen, ob er in ihren Gesichtern ein Gefühl der Reue ablesen kann.

Es tue ihnen sehr leid, sagen die beiden angeklagten Männer, die sichtlich berührt und angeschlagen wirken. Sie hätten H. für einen der Obdachlosen gehalten, die in der Filiale oft rumlägen und ihren Rausch ausschliefen. Außerdem hätten sie damals selbst harte Schicksalsschläge auszuhalten gehabt. Der Maschinist sei in Gedanken bei seiner pflegebedürftigen Mutter gewesen, zu der er schnell zurückwollte. Auch sein Mitangeklagter erzählt von seiner Mutter, der man eine Woche zuvor wegen ihrer Zuckererkrankung ein Bein amputiert habe. "Ich war an diesem Tag neben der Spur."

Flucht nach vorn

Die 39-Jährige dagegen wirkt emotionslos. Sie beteuert zwar ebenfalls, dass es ihr leid tue. Doch dann ergreift sie die Flucht nach vorn, will der Deutschen Bank Mitschuld geben. Man müsse sich nicht wundern. Man komme in die Filiale auch ohne EC-Karte rein. Schon oft sei sie dort belästigt und bepöbelt worden, "man muss auch für unseren Schutz sorgen".

Richter Wittenberg, der den Prozess unaufgeregt führt, wirkt allmählich genervt. Die Aussagen, H. habe wie ein schlafender Obdachloser gewirkt, kann er nicht nachvollziehen. "Selbst wenn, sind das nicht auch Menschen, denen man Hilfe angedeihen lassen muss?"

Die geladenen Zeugen, Polizeibeamte, die damals beim Einsatz dabei waren, widerlegen die Obdachlosen-These. H. sei ordentlich gekleidet gewesen, habe nicht nach Alkohol gerochen. Er habe - für einen Obdachlosen ungewöhnlich - in der Mitte des Raumes gelegen, neben ihm am Boden seine Papiere, auf einer Ablage seine Brille, aus seinem Ohr habe Blut getropft. "Das war ein älterer Herr, der Hilfe braucht", sagt einer der Polizisten. Wittenberg wendet sich an die Angeklagten: "Das hätte man erkennen müssen."

In den Plädoyers wird vor allem der Anwalt der Trinkhallenbesitzerin deutlich. "Wir hätten diese Anklage gar nicht, gäbe es das Medieninteresse nicht", sagt er. Die Angeklagten hätten eine Situation falsch eingeschätzt, aber von einem bewussten Vorsatz, keine Hilfe leisten zu wollen, könne keine Rede sein. Wie seine Kollegen fordert er einen Freispruch.

Richter Wittenberg verurteilt die beiden Männer zu Geldstrafen von 2400 und 2800 Euro. Die Frau muss wegen mangelnder Reue mit 3600 Euro etwas mehr bezahlen. Besonders ihr wirft der Richter eine "Scheißegal-Haltung" vor. Das Handeln der Angeklagten habe eine "gehörige Portion Gleichgültigkeit" gezeigt, begründete er und betonte gleichwohl an die Medien gerichtet: "Hier sitzen keine Monster."

Zwei Anwälte haben bereits Berufung angekündigt.

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