Europäisches Urteil Deutsches Gericht durfte Kindermörder Gäfgen verurteilen

Er hat einen Bankiersohn entführt, getötet und die Tat gestanden - doch weil er von einem Polizisten mit Folter bedroht wurde, kämpft Magnus Gäfgen gegen seine Verurteilung. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Beschwerde abgeschmettert.

Hamburg - Es geht um die Grenze zwischen Gesetz und Moral, um einen Widerspruch zwischen Rechtsempfinden und Rechtsstaatlichkeit - und um einen Mörder, der sich als Justizopfer geriert. Die Angelegenheit, in der der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Montag seine Entscheidung verkündet hat, ist juristisch komplex.

Die Richter hatten darüber zu entscheiden, ob der Prozess vor dem Landgericht Frankfurt gegen den Kindsmörder Magnus Gäfgen gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen hat. Denn Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner hatte Gäfgen am Morgen des 2. Oktober 2002 Schmerzen androhen lassen für den Fall, dass er weiter nicht kooperiert und die Ermittler mit Falschaussagen in die Irre führt. Zu jenem Zeitpunkt glaubten die Beamten den entführten Bankierssohn noch am Leben. Gäfgen hatte den Elfjährigen auf dem Heimweg von der Schule am 27. September in seine Wohnung gelockt und von den Eltern eine Million Lösegeld erpresst.

Zehn Minuten vergingen, dann nannte Gäfgen den Ort, an dem er das tote Kind versteckt hatte. Die Polizei hatte ein Geständnis - doch es folgte eine hitzige Debatte über die Zulässigkeit sogenannter "Rettungsfolter". Ist es legitim, Schmerzen anzudrohen, um ein Menschenleben zu retten? Gäfgen argumentierte, wegen seines Geständnisses unter dem Eindruck der Folterdrohung sei der Prozess gegen ihn unfair gewesen.

Doch die Richter wiesen die Klage an diesem Montag ab. Deutschland habe weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen. Der Staat ist damit von den Vorwürfen der Verletzung des Folterverbots und der Verletzung des fairen Verfahrens freigesprochen.

Der Gerichtshof betonte in seinem Urteil zwar, die Folterdrohung durch zwei Frankfurter Polizeibeamte sei unmenschlich gewesen - und das Folterverbot gelte auch dann, wenn Informationen zur Rettung von Menschenleben erlangt werden sollten. Der Mörder habe aber Genugtuung erfahren. Denn die deutschen Gerichte hätten schon festgestellt, dass die Folterdrohungen gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention verstießen. Außerdem seien die beiden Polizisten strafrechtlich verfolgt und verurteilt worden. Und schließlich: Keines der Geständnisse, die Gäfgen nach der Folterdrohung bei der Polizei ablegte, sei im Strafprozess verwertet worden. Die Straßburger Richter sahen damit auch keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren.

"Wir werden prüfen, ob wir Beschwerde einlegen"

Mit der jetzigen Entscheidung ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist rechtskräftig - es hatte Gäfgen am 28. Juli 2003 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Tatsächlich hatten die Frankfurter Richter 2003 schon im Prozess festgehalten, dass die Androhung der Folter gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz verstößt. Alle bis dahin gemachten Aussagen Gäfgens wurden daher nicht gewertet. Dessen erstes Geständnis war - da erpresst - damit nichts wert. Aber vor Gericht gab Gäfgen die Tat erneut zu. Die Richter sahen die besondere Schwere der Schuld daher als erwiesen an.

Hätten die Richter damals auf die Feststellung verzichtet, wäre der Täter milder bestraft worden - weil ein Polizist das Recht gebrochen hatte. Hätte Gäfgen sein Geständnis in dem Verfahren nicht wiederholt, wäre es für das Gericht auch deutlich schwieriger gewesen, ihm den Mord nachzuweisen.

Gäfgen war gegen das Urteil bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, hatte aber keinen Erfolg. Danach hatte er beim Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde eingelegt. Nach der Entscheidung der Richter gab sich Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer betont optimistisch. "Wenn man die Entscheidung nachliest, erkennt man, dass die angewendeten Methoden klar als Folter gewertet werden", sagte er im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Eine Richterin sei abweichend von der Kammermehrheit in Bezug auf Artikel 6 seiner Argumentation gefolgt. "Wir werden prüfen, wie wir jetzt damit umgehen. Zu diesem Zeitpunkt kann ich noch nicht sagen, ob wir Beschwerde einlegen und die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anrufen werden."

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Bei seiner Beschwerde hatte sich Heuchemer auf die Artikel 3 und 6 der Menschenrechtskonvention berufen. Artikel 3 legt fest: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." Artikel sechs legt das Recht auf ein faires Verfahren fest.

Heuchemer hat sich den Kampf im Fall Gäfgen zu seiner Mission gemacht. "Das ist eine Nagelprobe für den Rechtsstaat", sagt er. "Der Rechtsstaat ist so stark wie das schwächste Glied in der Kette." Der Anwalt spricht von der Würde des Gerichts und einer Entscheidung, die für alle Menschen wichtig sei, von einem Schlag gegen die Menschenrechte.

Er ist überzeugt, dass allein die Androhung der Folter zu Gäfgens Geständnis bei der Polizei und später im Prozess geführt hat. Gäfgen sei gezwungen gewesen, sich selbst zu belasten und habe die Ermittler nur unter der Einschüchterung zur Leiche geführt: "Die Spuren haben eine effektive Verteidigung und einen fairen Prozess unmöglich gemacht. In jener Nacht und an jenem Morgen wurden die Weichen für das gesamte Verfahren gestellt."

Dass Heuchemer für sein Mandat viel Kritik einsteckt und ihm Profilierung mit dem prominenten Fall vorgeworfen wird, sieht er als Beleg, dass seine Arbeit nötig ist: "Diese Reaktionen zeigen mir, wie wichtig es ist, dieses Verfahren zu führen. Auch und gerade weil mein Mandant keine öffentlichen Sympathien hegt." Der Fall sei ihm "zu einer Herzensangelegenheit geworden". Dass ausgerechnet Gäfgen nun in einem solchen Verfahren als Opfer auftrete, sei nicht "sein Fehler", man habe es "ihm in die Hände gelegt".

Gutachter haben Gäfgen eine narzisstische Persönlichkeitsstruktur attestiert. In seinem Buch schreibt er: "Ich hoffe und bete zu Gott, dass es gelingen mag, eine große und wichtige Entscheidung zu erlangen, die es zu verhindern hilft, dass die staatliche Folterpraxis ausgreift." Vor wenigen Wochen ließ er ausrichten, er empfinde große Dankbarkeit, dass sieben der angesehensten Richter Europas sich seiner Sache angenommen haben.

Wie Gäfgen auf die Entscheidung reagiert habe, wollte Verteidiger Heuchemer nicht verraten. "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich weder sage, ob er es schon weiß noch wie er sie bewertet." Von den Richtern in Straßburg hatte sich Heuchemer ein "Bekenntnis" erhofft, dass der "Staat sich nicht auf eine solche Ebene begibt".

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