Ex-Partnerin von Jeffrey Epstein Ghislaine Maxwell scheitert mit Kautionsantrag

Ghislaine Maxwell mit Jeffrey Epstein: Sie kommt nicht vorzeitig aus dem Gefängnis
Foto: John Minchillo / APDie Ex-Partnerin von Jeffrey Epstein muss weiter im Gefängnis bleiben. Bei Ghislaine Maxwell, die für eine Freilassung bis zum Prozess eine Kaution von 28,5 Millionen Dollar hinterlegen wollte, bestehe nach wie vor »Fluchtgefahr«, entschied die New Yorker Richtern Alison Nathan. Grundlegend für die Entscheidung seien auch die angeklagten Straftaten, die Beweislast und die Vorgeschichte der Angeklagten.
Die 59 Jahre alte Maxwell wurde Anfang Juli im US-Bundesstaat New Hampshire festgenommen. Ihr werden sechs Anklagepunkte vorgeworfen, darunter Verführung Minderjähriger zu illegalen Sexhandlungen und Meineid. Auf die Anklagepunkte, die sich auf die Jahre 1994 bis 1997 beziehen, stehen jeweils Höchststrafen von fünf bis zehn Jahren Gefängnis. Maxwell hatte Mitte Juli vor Gericht eine Beihilfe jedoch bestritten und auf »nicht schuldig« plädiert.
Nathan hatte im Juli und August bereits zwei ähnliche Anträge Maxwells abgelehnt; sie hatte eine Freilassung gegen Kaution und eine Verlegung aus der Einzelhaft beantragt. Maxwell sagte, dass sie in New York bleiben wolle, um ihre Unschuld zu beweisen. Zudem kritisierten ihre Anwälte die Haftbedingungen, demnach würde Maxwell unter anderem alle 15 Minuten geweckt, um sicherzustellen, dass sie noch atme.
Ihr Ex-Partner Jeffrey Epstein soll Dutzende Minderjährige missbraucht und zur Prostitution gezwungen haben. 2008 entging er in dieser Sache einem Bundesverfahren, indem er einen Deal mit der Staatsanwaltschaft einging. Epstein bekannte sich damals teilweise schuldig und bekam eine milde Haftstrafe. 2019 wurde er in New York erneut angeklagt und nahm sich kurze Zeit später in einer Gefängniszelle das Leben.