Ertränkte Neunjährige Jugendamtsmitarbeiterin wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht

Schwerer Vorwürfe gegen eine Jugendamtsmitarbeiterin aus Königswinter: Obwohl ihr Hinweise auf Misshandlung eines Pflegekindes bekannt gewesen sein sollen, unternahm sie nichts. Jetzt muss sich die Frau vor Gericht verantworten.

Bonn - Im Juli 2010 wurde die neunjährige Anna von ihrer Pflegemutter in der Badewanne ertränkt. Laut rechtsmedizinischen Gutachten wurde der mit blauen Flecken übersäte Körper des Kindes drei Minuten lang unter Wasser gedrückt.

Es war der grausige Schlusspunkt einer Reihe massiver Misshandlungen, die das Mädchen monatelang ertragen musste. Besorgte Lehrer hatten die Jugendämter in Bad Honnef und Königswinter aufmerksam gemacht - doch niemand kam dem Kind zur Hilfe.

Nachdem der Prozess gegen das Jugendamt Bad Honnef 2011 eingestellt wurde, muss sich nun eine 46-jährige Mitarbeiterin des Jugendamtes Königswinter vor dem Bonner Landgericht verantworten. Ihr werden fahrlässige Körperverletzung im Amt durch Unterlassen sowie Urkundenunterdrückung vorgeworfen.

Laut Staatsanwaltschaft hat die Frau trotz vielfacher Hinweise auf Misshandlungen des Kindes bei seinen Pflegeeltern nicht dafür gesorgt, dass die Neunjährige anders untergebracht wurde. Nach Annas Tod habe sie zudem aus den von ihr geführten Akten des Jugendamtes mehrere ausführliche Vermerke entfernt, vernichtet und durch Kurzfassungen ersetzt, die sie nachträglich angefertigt haben soll.

Die Pflegemutter Petra W. wurde wegen Mordes und Misshandlung einer Schutzbefohlenen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, ihr Ehemann zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Misshandlung und Körperverletzung mit Todesfolge.

ala/dpa
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