Verteidiger über Vergewaltigungsvorwurf gegen Dieter Wedel »Vielleicht sind Grenzüberschreitungen in kreativen Berufen häufiger«

Verteidiger Fischer, Korn, Gauweiler: »Das Verfahren begann mit einem Urteilsspruch«
Foto: Florian Generotzky / DER SPIEGELSie können den Artikel leider nicht mehr aufrufen. Der Link, der Ihnen geschickt wurde, ist entweder älter als 30 Tage oder der Artikel wurde bereits 10 Mal geöffnet.
Anfang März hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel, 81, erhoben. Danach soll Wedel vor 25 Jahren die Schauspielerin Jany Tempel, heute 51, vergewaltigt haben, als sie wegen einer Rolle in einem Münchner Hotelzimmer bei ihm vorsprach. Vor gut drei Jahren hatten mehrere Schauspielerinnen erst im »Zeit-Magazin« und dann in der »Zeit« Wedel schwere Vorwürfe gemacht: Er habe sie drangsaliert und sexuell bedrängt, teils sogar vergewaltigt oder es zumindest versucht. Die meisten Anschuldigungen waren verjährt oder strafrechtlich nicht relevant. Im Fall Tempel aber begann die Staatsanwaltschaft zu ermitteln.
Wedel wird vom Verteidigerteam Dörthe Korn, 48, Peter Gauweiler, 71, und seit Kurzem auch Thomas Fischer, 67, der Münchner Kanzlei Gauweiler & Sauter vertreten. Korn ist von Anfang an mit dem Fall betraut. Fischer war bis zu seiner Pensionierung Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. Seit Herbst 2018 ist Fischer Kolumnist des SPIEGEL. Davor schrieb er für die »Zeit«, überwarf sich mit der Redaktion aber wegen der Berichterstattung im Fall Wedel. Seit dieser Woche ist Fischer als Anwalt zugelassen, er arbeitet nun als Externer für Gauweilers Kanzlei. Dieses ist sein erster Fall als Strafverteidiger.
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