Fall Gustl Mollath Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Ex-Frau ein

Die Ex-Frau des mutmaßlichen Justizopfers Gustl Mollath hat sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht strafbar gemacht. Mit dieser Begründung sind die Ermittlungen gegen die Frau jetzt eingestellt worden. Mollath selbst hatte sie im Sommer angezeigt.
Mutmaßliches Justiz-Opfer Mollath (im Juli 2013): Sieben Jahre in der Psychiatrie

Mutmaßliches Justiz-Opfer Mollath (im Juli 2013): Sieben Jahre in der Psychiatrie

Foto: Daniel Karmann/ dpa

Nürnberg - Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Die Beschuldigte habe sich nicht strafbar gemacht, teilte die Behörde mit. Mollath hatte seine frühere Ehefrau im August 2013 angezeigt, weil sie in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe 2008 nicht die Wahrheit gesagt habe.

Mollath hatte sieben Jahre in der Psychiatrie verbracht. Nach großem Druck aus Öffentlichkeit und Politik kam er im Sommer 2013 frei. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte aufgedeckt habe.

Mollath hatte seiner Ex-Frau vorgeworfen, noch Wertgegenstände von ihm zu besitzen. Sie hingegen sagte aus, lediglich Hausrats-, aber keine Wertgegenstände von ihm zu haben. Die Ermittlungen ergaben nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte dafür, dass ihre Aussage falsch war.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte. Wegen angeblicher Wahnvorstellungen wurde er darauf gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Das Wiederaufnahmeverfahren gegen ihn soll am 7. Juli beginnen.

rls/dpa
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