Bayerische Justiz Landgericht lehnt Wiederaufnahme im Fall Mollath ab

Gustl Mollath: 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen
Foto: Inga Kjer/ dpaRegensburg - Die Entscheidung wurde mit Spannung erwartet: Das Landgericht Regensburg hat im Fall Gustl Mollath eine Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt. Das gab das Gericht in einer Pressemitteilung bekannt .
Sowohl der Verteidiger Mollaths als auch die Staatsanwaltschaft hatten eine Wiederaufnahme beantragt. Das Gericht könne in beiden Fällen keinen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und "sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens", heißt es in der Mitteilung. Wegen der engen Grenzen für die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Falles sei es nicht ausreichend, wenn im Ursprungsverfahren Fehler gemacht wurden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lasse.
Mollath war 2006 wegen vermuteter Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er - so das damalige Urteil - seine Frau geschlagen und die Reifen Dutzender Autos zerstochen habe. Mollath und seine Unterstützer glauben, er sei Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte seiner Frau in Millionenhöhe aufgedeckt habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte im März die Wiederaufnahme seines Verfahrens beantragt - weil dem Vorsitzenden Richter, der Mollath 2006 einweisen ließ, mehrere Rechtsfehler unterlaufen seien. Zuvor hatte Mollaths Verteidiger Gerd Strate einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Gegen die jetzige Entscheidung des Landgerichts Regensburg können sowohl Mollath als auch die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. In diesem Fall müsste das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entscheiden.
Justizministerin Merk kündigt sofortige Beschwerde an
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), die bei der Staatsanwaltschaft einen Wiederaufnahmeantrag angeordnet hatte, kündigte sofortige Beschwerde an. "Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren." So könne in einem öffentlichen Verfahren geklärt werden, ob die Zweifel an der Unterbringung von Gustl Mollath berechtigt seien.
Das Regensburger Landgericht erkannte zwar Verfahrensfehler und Sorgfaltsmängel im Prozess von 2006 an. Dies rechtfertige jedoch nicht den Vorwurf der Rechtsbeugung, heißt es in der Mitteilung. Für eine bewusste Verfälschung des Sachverhalts hätten sich "keinerlei Anhaltspunkte" ergeben.
Die Staatsanwaltschaft hatte einen Wiederaufnahmeantrag auch gestellt, weil im Verfahren gegen Mollath eine "unechte Urkunde" verwendet worden sei. Gemeint war damit das Attest, mit dem Mollaths inzwischen von ihm geschiedene Frau Petra Misshandlungen durch ihren Mann nachweisen wollte. Das Regensburger Landgericht sieht in dem Attest jedoch eine "echte Urkunde". Es stamme zwar nicht von der Ärztin, die auf Briefkopf und Stempel zu lesen war, sei jedoch "durch einen approbierten Arzt nach vorgehender Untersuchung ausgestellt" worden, heißt es in der Mitteilung. Dieser Arzt habe das Attest mit dem Zusatz "i.V." (in Vertretung) unterschrieben.
Wie der Pressesprecher des Landgerichts Regensburg mitteilte, ging es bei der jetzigen Entscheidung nicht um die Frage, ob die Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie noch verhältnismäßig ist. Hierzu läuft ein zweites Verfahren, in dem Mollath kürzlich einen Teilerfolg vor Gericht errungen hatte: Das Landgericht Bayreuth muss nach einem Entschluss des Oberlandesgerichtes Bamberg die weitere Unterbringung erneut prüfen lassen.
Die Bayerische Justizministerin Merk ist wegen ihres Umgangs mit dem Fall stark unter Druck geraten. Im Abschlussbericht für den Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags erhob die Opposition schwere Vorwürfe. Die Regierungsfraktionen hingegen konnten kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten von staatlicher Seite erkennen. Merk bezeichnet die weitere Unterbringung Mollaths in der Psychiatrie inzwischen als fragwürdig.