Fall Harry Wörz Staatsanwaltschaft Karlsruhe stellt Ermittlungen ein
Karlsruhe - Nach dem endgültigen Freispruch für Justizopfer Harry Wörz hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe die Ermittlungen wegen versuchten Mordes an Wörz' damaliger Ehefrau eingestellt. Für einen anderen Täter gebe es keinen Anfangsverdacht, heißt es in einer Mitteilung der Behörde . Dies gelte auch für den ins Visier der Ermittler geratenen Liebhaber des Opfers, einen Pforzheimer Polizisten. Damit bleibt die versuchte Tötung an der früheren Ehefrau von Wörz weiter ungesühnt.
Wörz saß viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis. Ihm war vorgeworfen worden, Ende April 1997 seine Gattin mit einem Schal fast erwürgt zu haben. Die Frau überlebte, ist aber seit der Tat hirngeschädigt.
Der Fall beschäftigte 13 Jahre lang die Justiz. 2009 wurde Wörz vom Landgericht Mannheim endgültig freigesprochen. Ende 2010 bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil, das seither rechtskräftig ist.
In der Urteilsbegründung hieß es, es komme auch ein Freund der Frau als Täter in Betracht. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wurde beauftragt, dies zu prüfen. Objektive Beweise gegen den Mann und weitere mögliche Tatverdächtige seien jedoch nicht gefunden worden, teilte die Staatsanwaltschaft nun mit.