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Jörg Kachelmann: Die Karriere eines Wettermanns

Foto: Ronald Wittek/ APN

Fall Kachelmann Staatsanwalt preschte mit Anklage vor

Hat sich die Staatsanwaltschaft Mannheim im Vergewaltigungsverfahren gegen Jörg Kachelmann vorschnell festgelegt? Nach SPIEGEL-Informationen erhob die Behörde bereits Anklage, ehe ein wichtiges Gutachten zur Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers erstellt worden war.

Jörg Kachelmann

Hamburg - Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Mannheim im Fall des unter Vergewaltigungsverdacht stehenden TV-Moderators wirft Fragen auf. Nach Informationen des SPIEGEL bestellte der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge erst am 15. April ein eigenes Gutachten zur Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers.

Das Ergebnis der Bremer Psychologin Luise Greuel aber wartete Oltrogge nicht mehr ab, sondern erhob schon am 17. Mai Anklage, mit allen Folgen für das Bild, das die Öffentlichkeit so gewinnen musste: Kachelmann, der Vergewaltiger. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte zwar, dass das Greuel-Gutachten noch gefehlt habe. Aus einer Kurzmitteilung der Gutachterin sei allerdings hervorgegangen, dass "der Tatverdacht gegen Kachelmann nicht entkräftet wurde".

Das war, freundlich gesagt, getrickst. Tatsächlich hatte Greuel zwar mit dem Staatsanwalt telefoniert, doch wie Oltrogge selbst in einem Aktenvermerk am 12. Mai notierte, absolut nichts zum Ausgang ihres Gutachtens gesagt. Die Gespräche mit der Probandin seien beendet, das Ergebnis noch nicht absehbar. Eine aussagepsychologische Bewertung könne erst gegen Ende Mai erfolgen. Keine drei Wochen hätte sich Oltrogge mithin noch gedulden müssen.

"Größtmögliche Beschleunigung"

Doch der Staatsanwalt preschte vor. Und offenbar hielt ihn auch kein Vorgesetzter zurück. "Haftsachen müssen mit der größtmöglichen Beschleunigung betrieben werden", rechtfertigte Jürgen Gremmelmaier von der Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft die Eile. Außerdem habe die Sachverständige in ihrer Kurzmitteilung die Ansicht vertreten, die Zeugin sei aussagetüchtig. Was stimmt - aber nichts darüber sagte, ob die Zeugin log oder nicht.

Inzwischen wird deutlich: Die Aussagen der Frau, wonach ihr Ex-Freund Kachelmann sie in der Nacht zum 9. Februar vergewaltigt haben soll, weisen nach Informationen des SPIEGEL eklatante Mängel auf.

In ihrem Gutachten, das am vergangenen Mittwoch einging, kommt die Psychologin Greuel zu dem Schluss, dass die Schilderung der Vergewaltigung nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung und Konstanz erfülle. Das mutmaßliche Opfer könne die Tat selbst bei eingehender Befragung nur vage und oberflächlich wiedergeben, so Greuel. Es würden auch Sachverhalte dargestellt, die handlungstechnisch unwahrscheinlich bis unmöglich seien.

Falschaussage keineswegs erwiesen

Zwar ist damit laut Greuel keineswegs eine Falschaussage erwiesen. Die im gerichtlichen Kontext gebotene Zuverlässigkeit der Aussagen sei aber nicht gegeben. Erhebliche Zweifel hatten sich für die Gutachterin sowohl aus der Tatschilderung als auch aus der Tatsache ergeben, dass das mutmaßliche Opfer erst in der vierten Vernehmung in zwei Punkten zum Verhalten vor der Tat Lügen eingeräumt hatte. Selbst dabei hatte die Frau zunächst nur eine Unwahrheit eingestanden und eine zweite weiter aufrechterhalten, bevor sie auch diese eingestand.

Zweifel gibt es zudem an der Aussagekraft von Blutspuren der Frau an einem Messer, das Kachelmann ihr bei der Tat an den Hals gehalten haben soll. Laut einem Bericht des Landeskriminalamts (LKA) Baden-Württemberg war die Spur so winzig, dass sich nicht feststellen ließ, ob es sich um Blut der Frau handelte oder um Tierblut, das möglicherweise mit Hautpartikeln von ihr behaftet war. Bei DNA-Spuren am Messer konnte das LKA zwar nicht ausschließen, dass Kachelmann es in der Hand gehalten hatte. Ein unzweifelhafter Nachweis sei aber nicht möglich gewesen.

Inzwischen hat der Leiter der Rechtsmedizin Heidelberg, Rainer Mattern, der die Frau untersucht hatte, in nunmehr zwei Gutachten klargestellt, dass die vorgefundenen Verletzungen weder eindeutig einer Fremd- noch einer Selbstverletzung zuzuordnen seien. Für beide Varianten seien die Verletzungen ungewöhnlich.

Der münstersche Rechtsmediziner Bernd Brinkmann, der im Auftrag der Verteidigung die Verletzungen begutachtete, kam dagegen zu dem Schluss, dass die geschilderte Tat mit dem Verletzungsbild nicht in Einklang zu bringen sei und dies für eine Selbstverletzung und damit für eine vorgetäuschte Tat spreche. Der Anwalt der Ex-Freundin äußerte sich nicht zu den Gutachten mit der Begründung, er kenne die Expertisen nicht.

jdl
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