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Als Zeuge im Fall Lübcke Ex-Verteidiger von Stephan Ernst verweigert die Aussage

Der Hauptangeklagte im Mordfall Lübcke gibt an, von seinem damaligen Anwalt zu einem Geständnis gedrängt worden zu sein. Nach SPIEGEL-Informationen prüft die Staatsanwaltschaft nun ein Ermittlungsverfahren.
Angeklagter Ernst (l.) und Verteidiger Hannig (Archivfoto): Mandat nach Anruf der Justizvollzugsanstalt Kassel angenommen

Angeklagter Ernst (l.) und Verteidiger Hannig (Archivfoto): Mandat nach Anruf der Justizvollzugsanstalt Kassel angenommen

Foto: Boris Roessler/ dpa

Der frühere Verteidiger des Hauptangeklagten im Mordfall Lübcke, Frank Hannig, hat die Aussage als Zeuge fast vollständig verweigert. Er berief sich zu Beginn der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht.

Sein früherer Mandant Stephan Ernst hatte angegeben, Hannig habe ihn dazu veranlasst, den tödlichen Schuss auf den CDU-Politiker Walter Lübcke seinem mutmaßlichen Komplizen Markus H. zuzuschreiben. Inzwischen prüft laut SPIEGEL-Informationen die Staatsanwaltschaft Kassel, ob gegen Hannig ein Ermittlungsverfahren wegen Anstiftung zur falschen Verdächtigung eingeleitet wird. Wie ein Sprecher der Anklagebehörde auf SPIEGEL-Anfrage mitteilte, werde derzeit geprüft, ob ein entsprechender Anfangsverdacht gegen Ernsts Ex-Verteidiger vorliegt.

"Sollte ein Verteidiger den Tatentschluss einer falschen Verdächtigung bei seinem Mandanten hervorgerufen haben, könnte möglicherweise eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zur Falschen Verdächtigung in Betracht kommen", so der Sprecher. Die Staatsanwaltschaft Kassel warte derzeit auf nähere Informationen zu den fraglichen Aussagen im Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt und sei diesbezüglich in Kontakt mit der Bundesanwaltschaft. Nach Eingang der Details werde dann entschieden, ob ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Verteidiger des Angeklagten Stephan E. einzuleiten ist.

Hannig wird von Ernsts aktuellem Verteidiger belastet

Ernst hat seit seiner Verhaftung drei Geständnisse mit unterschiedlichem Inhalt abgelegt. Das Gericht versucht nun herauszufinden, wie diese zustande gekommen sind. Dazu war bereits Ernsts aktueller Verteidiger Mustafa Kaplan in Teilen von seiner anwaltlichen Schweigepflicht entbunden und als Zeuge gehört worden.

In Version 1 hatte Ernst angegeben, den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke allein getötet zu haben. In Version 2 war er angeblich Komplize von Markus H., der den CDU-Politiker erschossen habe. Und in Version 3 will er gemeinsam mit Markus H. am Tatort gewesen sein, aber selbst geschossen haben.

Kaplans Darstellung zufolge hat Hannig Ernst zur zweiten Version gedrängt, wonach der Mitangeklagte H. habe den tödlichen Schuss auf Lübcke abgegeben haben soll. Als Begründung für diese falsche Darstellung hat Hannig laut Kaplan sinngemäß behauptet, dass er im Strafverfahren lügen dürfe und er damit eine Aussage des ebenfalls angeklagten Markus H. provozieren wollte. (Lesen Sie hier mehr zu den drei von Stephan Ernst präsentierten Versionen des Tatgeschehens.)

Die Verweigerung der Aussage begründet Hannig nun mit einer möglichen Strafverfolgung. "Eine Verfolgungsgefahr liegt hier ohne jeden Zweifel vor", sagte Hannigs Rechtsanwalt Alfred Dierlamm. Die juristischen Konsequenzen für Hannig sind noch unklar. Allerdings sah auch das Oberlandesgericht ein, dass Hannig sich mit einer Aussage selbst belasten könnte.

Der Dresdener Rechtsanwalt äußerte sich nur zu der Frage, wie er an das Mandat gekommen sei, Ernst zu vertreten. Demnach rief ihn ein unbekannter Angestellter der Justizvollzugsanstalt Kassel an. Dort saß Ernst nach seiner Verhaftung. Er soll den Kasseler Regierungspräsidenten in der Nacht auf den 2. Juni 2019 vor Lübckes Wohnhaus in Nordhessen getötet haben. Der Generalbundesanwalt geht von rechtsextremen Motiven aus.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, Hannig habe Ernst dazu veranlasst, den tödlichen Schuss auf Lübcke einzuräumen. Tatsächlich soll Ernst jedoch auf Anraten Hannigs gesagt haben, Markus H. habe den tödlichen Schuss auf Lübcke abgegeben.

fek/srö/jjc/dpa