Oberlandesgericht Frankfurt am Main Walter Lübckes Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt

Stephan Ernst tötete im Juni 2019 den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Das Gericht verhängte die Höchststrafe. Der Mitangeklagte Markus H. wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Stephan Ernst: Verurteilt wegen Mordes

Stephan Ernst: Verurteilt wegen Mordes

Foto: Kai Pfaffenbach / dpa

Am Oberlandesgericht Frankfurt wurde das Urteil im Fall Walter Lübcke gesprochen. Der Hauptangeklagte Stephan Ernst wurde wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest.

Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

Ernst war außerdem wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes an dem Geflüchteten Ahmed I. angeklagt gewesen. In diesem Fall wurde er freigesprochen.

Der wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke angeklagte Markus H. wurde in diesem Punkt freigesprochen. Das Gericht verurteilte ihn lediglich wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Ernst hatte Walter Lübcke in der Nacht auf den 2. Juni 2019 erschossen. Der Sohn des CDU-Politikers fand seinen Vater schwer verletzt auf der Terrasse des Hauses der Familie in Wolfhagen-Istha. Wenig später starb der 65-Jährige im Krankenhaus.

Drei Geständnisse

Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden – jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten H., der mit am Tatort gewesen sei.

Markus H. selbst hatte sich nicht geäußert. Seine Anwälte hatten eine Tatbeteiligung des als Rechtsextremist bekannten Mannes bestritten und Freispruch gefordert.

Die Tat gilt als die erste rechtsextrem motivierte Tötung eines Politikers in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Auslöser sollen Äußerungen Lübckes im Oktober 2015 gewesen sein. Bei einer Bürgerversammlung hatte er sich für den Bau eines Erstaufnahmelagers in Lohfelden bei Kassel eingesetzt und Zwischenrufer, darunter bekannte Neonazis, scharf kritisiert.

Zu den Besuchern gehörten auch Ernst und H. Sie stellten damals einen verkürzten Ausschnitt ins Internet und provozierten so Drohungen und Hetze gegen Lübcke.

Nebenkläger in dem Prozess war unter anderem die Familie Lübckes, die sich besonders für eine Verurteilung des Mitangeklagten Markus H. eingesetzt hatte.

bbr/dpa/AFP