Urteil am Landgericht Paderborn Waffenverkauf an Lübcke-Mörder – Angeklagter freigesprochen

Elmar J. machte Geschäfte mit dem Mörder von Walter Lübcke. Vor Gericht konnte dem 66-Jährigen aber nicht nachgewiesen werden, Stephan Ernst die Tatwaffe verkauft zu haben. Allerdings muss er eine Geldstrafe zahlen.
Angeklagter Elmar J. (l.) vor Gericht: 1350 Euro Strafe wegen unerlaubten Munitionsbesitzes

Angeklagter Elmar J. (l.) vor Gericht: 1350 Euro Strafe wegen unerlaubten Munitionsbesitzes

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Peter Hartenfelser / IMAGO

Der im Zusammenhang mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagte Elmar J. ist vom Verdacht der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Landgericht Paderborn sah es in seinem Urteil nicht als erwiesen an, dass er dem Rechtsextremisten und Lübckes späterem Mörder Stephan Ernst die Tatwaffe verkauft hatte.

Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten am Mittwoch im Hauptanklagepunkt auf Freispruch plädiert.

Vielmehr stammten alle Hinweise, dass Ernst die Tatwaffe samt Munition 2019 von dem Angeklagten illegal erworben haben soll, von Ernst selbst, begründeten die Richter. Er sei als Zeuge nicht glaubwürdig. Er habe im Mordverfahren wiederholt widersprüchliche und »eklatant unrichtige« Aussagen gemacht. Darauf lasse sich keine Verurteilung stützen.

Wegen des noch nicht rechtskräftigen Urteils gegen ihn hatte Ernst auf sein Zeugnisverweigerungsrecht verwiesen und war erst gar nicht für eine Aussage nach Paderborn geladen worden. Einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, den Prozess auszusetzen, bis das Urteil im Mordprozess rechtskräftig ist – um seine Aussage dennoch zu ermöglichen –, lehnte das Landgericht am Mittwoch ab.

1350 Euro Geldstrafe

Die Generalstaatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, der 66 Jahre alte J. aus Borgentreich in Ostwestfalen habe durch den Waffenverkauf fahrlässig den Tod Lübckes verursacht. Der Angeklagte hatte den Waffenverkauf im Prozess bestritten und lediglich eingeräumt, mit Ernst Geschäfte gemacht sowie unerlaubt Schusswaffenmunition besessen zu haben.

Wegen unerlaubten Munitionsbesitzes wurde J. zu einer Geldstrafe von 1350 Euro verurteilt. Allerdings stehe dem Freigesprochenen eine Haftentschädigung zu, die mit der Geldstrafe verrechnet werde, hieß es. Er hatte 2019 mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen.

Walter Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe ermordet worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik.

ptz/dpa
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