Schwimmbad in Norderstedt Flüchtlinge vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Eine Vergewaltigung in einem Schwimmbad in Norderstedt - dieser Vorwurf gegen zwei Flüchtlinge machte bundesweit Schlagzeilen. Jetzt sprach ein Schöffengericht beide Angeklagte vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Für sexuelle Nötigung wurde aber in einem Fall eine Bewährungsstrafe ausgesprochen.
Im Prozess hatte der ältere der beiden Angeklagten einen "Kuss auf die Hüfte" einer 18-Jährigen eingeräumt. Dies werteten die Richter als sexuelle Nötigung im minderschweren Fall. Und verurteilten den Mann zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Sie folgten der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Angeklagt waren der 14- und der 34-Jährige, weil sie sich Ende Februar in einem der größten Schwimmbäder Norddeutschlands an einer 14-Jährigen und einer 18-Jährigen vergangen haben sollten. Das jüngere Mädchen - das angebliche Vergewaltigungsopfer - hatte seine Nebenklage aber später zurückgezogen.
Der Fall hatte nach den Silvester-Übergriffen in Köln und Hamburg für Aufsehen gesorgt, da es sich bei den Angeklagten um Flüchtlinge aus Afghanistan handelt. Unter anderem Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hatte daraufhin früh einen ausgewogenen Umgang mit tatsächlichen oder vermeintlichen Übergriffen von Flüchtlingen angemahnt.
Die Aussagen der Hauptbelastungszeugin stufte das Gericht als nicht verwertbar ein. Die 14-Jährige war nach einer schweren Hirnoperation auf eine Förderschule gewechselt. In einem Glaubwürdigkeitsgutachten hieß es unter anderem, das Mädchen fülle Gedächtnislücken mit Erfahrungen aus. Das sei kein bewusstes Lügen, hieß es in dem Gutachten. Trotzdem mache es die Aussagen der Jugendlichen letztlich wertlos, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.
Anders dagegen beim zweiten Tatvorwurf, dem sexuellen Übergriff auf die 18-Jährige. Hierzu hatte der 34 Jahre alte Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er habe das Mädchen beim Rutschen festgehalten und im Bereich der Hüfte geküsst, erklärte er. Wegen des Geständnisses sei es nicht mehr auf die Aussage der 14-Jährigen angekommen, sagte die Amtsrichterin.
In einem Schwimmbad könne man erwarten, dass man nicht absichtlich angefasst, festgehalten, oder an der bloßen Haut berührt wird, sagte die Rechtsanwältin der 14-Jährigen. "Die acht Monate auf Bewährung sind angesichts des gesetzlichen Strafrahmens von mindestens sechs Monaten bei einer sexuellen Belästigung im minderschweren Fall angemessen", sagte Verteidiger Jacob Schwieger. Er will prüfen, ob er gegen den Schuldspruch Berufung einlegt.
Das Erlebnisbad hatte nach dem Vorfall seine Sicherheitsvorkehrungen verschärft und angekündigt, einige Attraktionen wie die Rutsche zeitweise für Männer zu sperren. Außerdem wurden Schilder, auf denen die Baderegeln stehen, um Piktogramme ergänzt.