Terrorprozess in Frankfurt am Main Bundeswehroffizier Franco A. zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt

Die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main sind sicher: Franco A. plante Anschläge auf hochrangige Politiker. Nun muss der Soldat jahrelang ins Gefängnis.
Franco A. im Frankfurter Oberlandesgericht (am 8. Juli 2022)

Franco A. im Frankfurter Oberlandesgericht (am 8. Juli 2022)

Foto: Boris Roessler / picture alliance / dpa

Der Bundeswehroffizier Franco A. muss wegen Anschlagsplänen und Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz für fünf Jahre und sechs Monate in Haft. Das hat der Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

»Der Angeklagte ist schuldig der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat«, sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats, Christoph Koller, bei der Urteilsverkündung. A. habe ein »seit Jahren verfestigtes rechtsextremes und völkisch-nationalistisches« Weltbild, sagte Koller weiter. Für die von ihm wahrgenommene »Zersetzung der deutschen Nation« habe er Politiker und Menschen des öffentlichen Lebens verantwortlich gemacht, die er als flüchtlingsfreundlich empfunden habe.

Bundesanwaltschaft forderte mehr als sechs Jahre Haft

Die Bundesanwaltschaft hatte in dem Fall ursprünglich eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei »ein rechtsradikaler Terrorist«, der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, hieß es zur Begründung. A. hatte demnach etwa Attentate auf den damaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) und die frühere Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth (Grüne), geplant. Auch die Gründerin der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, hatte A. demnach im Visier.

Die Verteidiger forderten hingegen in der vergangenen Woche Freispruch für den wesentlichen Anklagepunkt – der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat – und Geld- oder Bewährungsstrafen für die übrigen Anklagepunkte. A. hatte die Vorwürfe der Anschlagsplanung bestritten. Das Horten mehrerer Waffen und Munition räumte er jedoch ein – nach eigener Aussage für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung in Deutschland.

Franco A. war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden, als er eine geladene Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Nach seiner Festnahme stellte sich heraus, dass er die Identität eines syrischen Flüchtlings angenommen hatte – trotz fehlender Arabischkenntnisse. Mit der falschen Identität wollte er nach eigenen Angaben Missstände im Asylverfahren aufdecken. Die Bundesanwaltschaft war in ihrer Anklageschrift hingegen davon ausgegangen, dass er nach Straftaten den Verdacht auf syrische Geflüchtete lenken wollte.

Seit Februar wieder in Untersuchungshaft

Das OLG hatte 2018 zunächst keinen »hinreichenden Tatverdacht« für einen Terrorprozess gegen Franco A. gesehen. Nach einer Beschwerde des Generalbundesanwalts kassierte der Bundesgerichtshof diesen Beschluss und eröffnete das Verfahren vor dem OLG. A. befand sich seit Februar wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erneut in Untersuchungshaft. Drei Monate der nun ausgesprochenen Haftstrafe gelten schon als abgegolten.

fek/AFP
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