Nur »Sachbeschädigung« Mann schießt mit Luftgewehr auf Katze – laut Gericht keine Tierquälerei
Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen 52-Jährigen aus dem hessischen Eppstein wegen Schüssen mit einem Luftgewehr auf eine Katze lediglich wegen Sachbeschädigung verurteilt. Der Mann muss eine Geldstrafe von 1950 Euro (30 Tagessätze à 65 Euro) zahlen.
In erster Instanz hatte er vom Amtsgericht noch wegen Tierquälerei eine Geldstrafe von 16.100 Euro (70 Tagessätze à 230 Euro) erhalten. Schüsse aus einem Luftgewehr auf eine Katze stellen nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt jedoch noch keine strafbare Tierquälerei dar.
Im Körper der Katze der Nachbarin des Mannes war bei einer Röntgenuntersuchung ein Geschoss gefunden worden, das aus dem Luftgewehr des Angeklagten stammte. Der Mann war in einer Art Dauerzwist mit der Frau wegen ihrer Tiere. Laut einem tierärztlichen Gutachten stellt ein Schuss aus einem Luftgewehr lediglich eine »leichte bis mittelschwere Beeinträchtigung« des Tieres dar. Für eine Verurteilung wegen Tierquälerei müssten allerdings »erhebliche Schmerzen« vorliegen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.