Womöglich Hunderte Opfer
Früherer Arzt wegen Kindesmissbrauchs zu 15 Jahren Haft verurteilt
Seit den Achtzigerjahren soll sich ein Mediziner in Frankreich an Kindern und Jugendlichen vergangen haben, von mehr als 300 Opfern ist die Rede. In einem ersten Prozess fiel nun ein Urteil.
Angeklagter im Gerichtssaal (auf einer Zeichnung aus dem März): Übergriffe auf die eigenen Nichten
BENOIT PEYRUCQ / AFP
Ein ehemaliger Chirurg ist in Frankreich wegen sexueller Übergriffe und Vergewaltigungen von Minderjährigen zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Schwurgericht von Saintes befand den 70-Jährigen schuldig, wie französische Medien übereinstimmend berichten.
Seit Montag musste sich der Mann wegen Vorwürfen von vier zur Tatzeit minderjährigen Mädchen, davon zwei aus der Familie des Angeklagten, verantworten. Zusätzlich wurde der ehemalige Arzt zu einer dreijährigen gerichtlich-sozialen Aufsicht nach seiner Entlassung verurteilt, wie der Sender Franceinfo berichtete.
In dem aufsehenerregenden Fall geht es um deutlich mehr Verbrechen als die Übergriffe, die nun vor Gericht verhandelt wurden. Der Prozess dürfte nur eine erste Etappe darstellen. Im Oktober war im bretonischen Lorient ein neues Ermittlungsverfahren eröffnet worden.
»Ich bitte weder um Vergebung noch um Mitgefühl – nur um das Recht, wieder ein besserer Mensch zu werden«
Es soll insgesamt mehr als 300 minder- und volljährige Opfer des inzwischen pensionierten Mediziners geben, wie die Tageszeitung »Le Monde« berichtete. Die Vorwürfe beziehen sich auf einen langen Zeitraum zwischen 1986 und 2014.
Der Mann hatte laut Medienberichten während des aktuellen Prozesses Teilgeständnisse abgelegt. Dabei ging es demnach um Übergriffe auf seine beiden Nichten, von denen einige jedoch verjährt sind.
Zugleich leugnete der frühere Arzt die ihm vorgeworfene Tat in einem der anderen Fälle, die im Prozess verhandelt wurden, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. »Ich bitte weder um Vergebung noch um Mitgefühl«, sagte der Ex-Chirurg demzufolge, »nur um das Recht, wieder ein besserer Mensch zu werden.«
Auf Antrag von Nebenklägern hatte der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.