Informationen über Liebhaber Frau verklagt Hotel nach Affäre mit unbekanntem Michael

Neun Monate nach einem Hotelaufenthalt bringt eine Frau ein Baby zur Welt. Vom möglichen Vater kennt sie nur den Vornamen, doch das Hotel will ihr keine weiteren Informationen geben. Nun hat ein Gericht entschieden.
Bettwäsche, BH, Hotelschlüssel (Symbolbild)

Bettwäsche, BH, Hotelschlüssel (Symbolbild)

Foto: imago

Unter der Überschrift "Väterroulette" hat das Amtsgericht München seine Entscheidung zu der ungewöhnlichen Klage einer Frau aus Halle veröffentlicht. Die Frau hatte sich im Juni 2010 gemeinsam mit einem "männlichen Begleiter" für vier Tage in einem Hotel eingemietet. Rund neun Monate später brachte sie den Jungen Joel zur Welt.

Der Vater von Joel könnte jener Mann aus den gemeinsamen Hoteltagen gewesen sein, so dachte offenbar die Frau. Das Problem war nur: Sie wusste so gut wie gar nichts über ihn.

Michael hieß er der Unbekannte. Oder präziser: Unter diesem Namen war er der Frau bekannt. Kein Nachname, keine Adresse. Sie hatten ein Zimmer in der zweiten Etage des Hotels gemietet. Mehr Informationen hatte die Frau nicht.

Sie verlangte also von dem Hotel die Anschrift und den vollständigen Namen des Mannes, um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können. Doch das Hotel weigerte sich. In dem betreffenden Zeitraum seien vier Männer mit dem Namen Michael im Hotel gewesen. Es bestehe kein Anspruch auf Auskunft.

Die Frau klagte laut "Abendzeitung" gegen die in München ansässige Hotelkette vor dem Amtsgericht München - und scheiterte. "Das Recht der betroffenen Männer auf informationelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie" überwiege die Rechte der Klägerin, entschied das Gericht. Die betroffenen Männer hätten das Recht auf Achtung der Privat- und Intimsphäre.

Da die Frau nicht in der Lage sei, ihren Michael näher zu beschreiben, bestehe die Gefahr, dass die Datenauskunft "ins Blaue hinein erfolgen würde", so das Gericht. "Allein der Vorname, wobei sich die Klägerin nicht sicher ist, ob es sich um den einzigen Vornamen handelt, und die Etagenzahl sind für die erforderliche Eingrenzung nicht ausreichend. Auch ist nicht mit Sicherheit feststellbar, ob es sich bei dem Namen auch tatsächlich um den richtigen Namen des Betroffenen handelt“."

Das Urteil fiel bereits im Oktober, wurde aber erst am Freitag veröffentlicht. Es ist rechtskräftig, wie das Amtsgericht mitteilte .

hut

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