Tödliche Selbstjustiz Lange Haftstrafen für Vater und Sohn

Das Landgericht Freiburg hat einen 48-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann hatte den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Tochter ermordet - gemeinsam mit seinem Sohn, der ebenfalls ins Gefängnis muss.
Angeklagter Vater Moustapha Y. (blauer Pullover), Sohn Akram (Archiv): Urteil in Freiburg

Angeklagter Vater Moustapha Y. (blauer Pullover), Sohn Akram (Archiv): Urteil in Freiburg

Foto: Patrick Seeger/ dpa

Im Prozess um einen Fall tödlicher Selbstjustiz ist der 18 Jahre alte Akram Y. zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sein Vater Moustapha Y. erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Das Landgericht Freiburg sprach die beiden wegen Mordes schuldig.

Der junge Mann hatte zugegeben, im Juni 2014 im baden-württembergischen Neuenburg am Rhein gemeinsam mit dem Vater den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Schwester in einen Hinterhalt gelockt und getötet zu haben. Weil der Schüler zur Tatzeit 17 Jahre und damit nicht volljährig war, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ihm hatten maximal zehn Jahre Haft gedroht.

Das Opfer, ein 27 Jahre alter Mann, starb noch am Tatort durch 23 Messerstiche in Körper, Gesicht und Hals. Die Polizei hatte nach dem mutmaßlichen Vergewaltiger in den Tagen vor dem Mord gefahndet, konnte ihn jedoch nicht finden. Die Familie machte sich eigenständig auf die Suche. Vater und Sohn hatten den Angriff auf das wehrlose Opfer vor Gericht zwar eingeräumt, eine Tötungsabsicht jedoch bestritten.

Neben Vater und Sohn wurden zwei Komplizen, 19 Jahre und 21 Jahre alt, verurteilt. Der 21-Jährige, der das Opfer nach Überzeugung des Gerichts während der tödlichen Attacken festgehalten hatte, muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Der 19-Jährige, der das Treffen arrangiert hatte, wurde zu zwei Jahren auf Bewährung nach Jugendstrafrecht verurteilt.

wit/dpa
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