Ermordete Studentin in Freiburg Verdächtiger wird nach Jugendstrafrecht angeklagt

Hussein K. soll die Freiburger Studentin Maria L. vergewaltigt und ermordet haben. Er soll vor einer Jugendkammer angeklagt werden, obwohl Gutachter ihn für mindestens 22 halten. Ihm droht trotzdem lebenslange Haft.
Gedenkstelle nahe dem Tatort in Freiburg

Gedenkstelle nahe dem Tatort in Freiburg

Foto: VINCENT KESSLER/ REUTERS

Im Fall der im vergangenen Herbst in Freiburg getöteten Studentin Maria L. hat die Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter Hussein K. Anklage wegen Mordes erhoben. Dem nach eigenen Angaben zur Tatzeit 17 Jahre alten Mann wird zudem Vergewaltigung zur Last gelegt, teilte die Behörde mit. Der Fall soll vor der Jugendkammer des Landgerichts Freiburg verhandelt werden.

Der Tod der 19-jährigen Studentin hatte Ende 2016 bundesweit Bestürzung ausgelöst. Der im Dezember festgenommene Tatverdächtige war Ende 2015 als afghanischer Asylbewerber nach Deutschland gekommen, aber unmittelbar davor in Griechenland auf Bewährung aus einer Haft entlassen worden. Diese hatte er wegen versuchten Mordes an einer Frau verbüßt.

Zweifel am Alter des Angeklagten

Der Tatverdächtige soll laut Staatsanwaltschaft Freiburg in der Nacht zum 16. Oktober 2016 in Freiburg die 19-Jährige "angegriffen, gewürgt und vergewaltigt" haben. Anschließend habe er sein Opfer im Fluss Dreisam abgelegt, wo die Frau ertrunken sei. Die Anklage gehe davon aus, dass er sie "heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" getötet habe.

Zwei von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Altersgutachten gehen zwar davon aus, dass er zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt war. Weil Zweifel nicht ausgeräumt werden könnten, werde nach Jugendstrafrecht angeklagt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die Jugendkammer habe alle Optionen, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. Man gehe davon aus, dass die Altersfrage Gegenstand der Beweisaufnahme werde. Wenn das Gericht am Ende zu der Überzeugung gelangt, dass Hussein K. ein Erwachsener ist, kann es ihn auch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen - in diesem Fall droht im eine lebenslange Haft.

Wenn ihn das Gericht als Heranwachsenden sieht (18 bis 21 Jahre), könnte K. je nach Entwicklungsstand nach Jugend- oder Erwachsenstrafrecht verurteilt werden.

brt/AFP/dpa
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