»Grob fahrlässige Körperverletzung« Geldstrafe nach Amputation von falschem Bein

Statt dem linken Bein amputierte eine Chirurgin einem Patienten das rechte. Wegen »grober Fahrlässigkeit« hat ein Gericht in Linz sie nun zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie arbeitet mittlerweile in einer anderen Klinik.

Weil sie einem Patienten das falsche Bein amputiert hat, ist eine Chirurgin in Österreich zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt worden, die Hälfte davon auf Bewährung. Die 43-jährige Ärztin habe sich der grob fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, urteilte das Landesgericht Linz am Mittwoch. Sie hatte in dem Verfahren lediglich eingestanden, einen »Fehler gemacht« zu haben, eine »grobe Fahrlässigkeit« aber abgestritten.

In dem Fall ging es um einen mittlerweile verstorbenen 82-jährigen Patienten, bei dem am linken Bein eine Oberschenkelamputation vorgenommen werden sollte. Die Chirurgin hatte vor der Operation in Freistadt aber das rechte Bein gekennzeichnet und den Fehler erst zwei Tage nach der Amputation beim Wechseln des Verbands bemerkt. Die Ärztin argumentierte, dies sei ein Fall von »menschlichem Versagen« und die Kontrollmechanismen für solche Eingriffe seien mangelhaft gewesen. Mittlerweile arbeitet sie in einer anderen Klinik.

Das Gericht sprach der Witwe des Patienten, die als Nebenklägerin aufgetreten war, 5000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärztin sowie die Staatsanwaltschaft können Berufung einlegen.

tfb/AFP

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