G20-Ermittlungen "Ein Polizist, der Gewalt anwendet, macht sich nicht automatisch strafbar"

Der Hamburger Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich leitet die Ermittlungen zu den G20-Ausschreitungen. Hier erklärt er, warum er überhartes Vorgehen gegen Täter ablehnt - und beschreibt schwierige Verfahren gegen Polizisten.
Krawalle beim G20-Gipfel

Krawalle beim G20-Gipfel

Foto: Markus Scholz/ dpa

Als Hamburger Generalstaatsanwalt leitet Jörg Fröhlich die juristische Aufarbeitung des G20-Gipfels. Vor mehr als einem halben Jahr überschatteten schwere Krawalle das Treffen der mächtigsten Staats- und Regierungschefs.

Mehr als 800 Strafverfahren haben die acht Ermittler der zuständigen Abteilung 71 bisher gegen mutmaßliche Randalierer eingeleitet. Gegen Polizisten, die sich im Einsatz strafbar gemacht haben sollen, laufen parallel etwa hundert Verfahren.

Chefermittler Fröhlich wehrt sich im Interview gegen eine politische Rolle seiner Behörde. Und er gibt zu, man wisse noch immer nicht, ob der Krawall organisiert und geplant war.

Zur Person
Foto: Julian Stratenschulte/ dpa

Jörg Fröhlich, 57, hat in der niedersächsischen Justiz Karriere gemacht. Als Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover war er mit mehreren prominenten Fällen befasst - zum Beispiel mit den Kinderporno-Ermittlungen gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy und mit der Korruptionsaffäre um Ex-Bundespräsident Christian Wulff. Seit Anfang 2016 leitet Fröhlich die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg.

Lesen Sie hier das gesamte Interview:

SPIEGEL ONLINE: Wie hoch ist der Druck für Sie, G20-Randalierer hart zu bestrafen?

Jörg Fröhlich: Es gibt keinen Druck. Die Hamburger Staatsanwaltschaft macht ihre Arbeit nach Recht und Gesetz, und das praktisch wie am Fließband. Zum Ende des Jahres 2017 hatten wir 424 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Randalierer, 386 Verfahren gegen unbekannt und 115 Verfahren gegen G20-Polizisten. Tausende Vorgänge liegen noch bei der Polizei.

SPIEGEL ONLINE: Bürgermeister Olaf Scholz (SPD), Ihr oberster Chef, hat bereits kurz nach dem Gipfel die Hoffnung geäußert, dass Randalierer hohe Strafen bekommen. Das klingt doch nach einer Anweisung.

Fröhlich: Ich habe seine Worte nicht als Botschaft an die Justiz verstanden. Herr Scholz ist selbst Jurist, er wird das auch nicht so gemeint haben. Es gibt keine Weisung der Regierung an uns. Als Hamburger hat der Bürgermeister womöglich nur das ausgedrückt, was damals jeder empfunden hat: Die Verantwortlichen für die schweren Krawalle sollen nun auch die volle Härte des Gesetzes spüren.

Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich

Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich

Foto: SPIEGEL ONLINE

SPIEGEL ONLINE: Kein Druck, nirgends?

Fröhlich: Wir nehmen natürlich zur Kenntnis, dass es hohe Erwartungen gibt, in der Zivilgesellschaft, in der Politik und in den Medien. Man sollte jedoch bedenken, dass die Staatsanwaltschaft nur einen eng umrissenen gesetzlichen Auftrag hat. Sie betreibt Strafverfolgung. Es geht uns mit Blick auf die G20-Krawalle also weder um Schadenskompensation noch um die Aufdeckung etwaiger Missstände. Solche Forderungen können und wollen wir nicht erfüllen. Wir verhalten uns vollkommen unpolitisch.

SPIEGEL ONLINE: Was meinen Sie damit?

Fröhlich: Hamburg hat einen Autoritätsverlust erlitten, weil die Lage beim Gipfel aus Sicht der Bürger zeitweilig außer Kontrolle geriet. Einige meinen deshalb, der Staat müsse über die Justiz Genugtuung leisten - etwa durch überhartes Vorgehen gegen Täter. Auch kursiert die Idee, es diene dem sozialen Frieden, genauso viele Polizisten zu belangen wie mutmaßliche Randalierer. Dabei haben wir auf diese Zahl überhaupt keinen Einfluss. Wir ermitteln, was zu ermitteln ist. Voraussetzung jeder Strafverfolgung bleibt aber nun einmal ein konkreter Anfangsverdacht.

SPIEGEL ONLINE: Knapp 30 Randalierer sind inzwischen verurteilt worden, zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen. Wie ist diese Härte zu erklären, wenn Druck von oben ausscheidet?

Fröhlich: Hart, weich, das sind Wertungen, die ich mir nicht zu eigen mache. Die Strafen haben unabhängige Richter nach einer ordnungsgemäßen Hauptverhandlung verhängt.

SPIEGEL ONLINE: … Die Urteile bewegen sich überwiegend in dem Bereich, den die Staatsanwaltschaft beantragt hat.

Fröhlich: Der Öffentlichkeit scheint möglicherweise nicht bewusst zu sein, um welch schwere Straftaten es geht. Nehmen Sie die Beteiligung an gewaltsamen Ausschreitungen, schweren Landfriedensbruch. Der Strafrahmen reicht von sechs Monaten bis zehn Jahren Gefängnis. Um da ein bis zwei Jahre zu erreichen, braucht es keine besonderen Umstände. Hinzu kommt, dass oft gleich mehrere solcher Taten angeklagt wurden und die Betroffenen vorbestraft waren. In den Fällen, in denen es den bislang höchsten Freiheitsentzug gab, sind die Urteile inzwischen auch rechtskräftig geworden. Das heißt: Selbst die Angeklagten haben auf eine Berufung verzichtet.*

SPIEGEL ONLINE: Ein zentraler Komplex ist der Vorfall in der Straße Rondenbarg in einem Industriegebiet. Am Morgen des ersten Gipfeltages löste die Polizei dort einen Protestzug auf, nachdem Steine geflogen waren. Jetzt verfolgen Sie mehr als 70 Teilnehmer wegen schweren Landfriedensbruchs - es reicht, im Zug gewesen zu sein. Ein Exempel?

Fröhlich: Nein, ich weise jeden Versuch zurück, uns sachfremde Motive zu unterstellen. Im Komplex Rondenbarg besteht der Verdacht, dass es sich bei der fraglichen Gruppe nicht um harmlose Demonstranten handelte, die bloß ihre Meinung kundtun wollten. Wir gehen nach bisherigen Erkenntnissen vielmehr von einem geschlossenen "Schwarzen Block" aus, dessen Absicht von vornherein feststand: Angst und Terror auf Hamburgs Straßen bringen.

SPIEGEL ONLINE: Es gab Transparente mit politischen Botschaften. Seit wann bestimmen Ermittler, was eine Demonstration ist?

Fröhlich: Allein ein Transparent innerhalb eines geschlossenen Blocks bedeutet ja nicht, dass es sich schon dadurch um eine Gruppierung handelt, die nach dem Versammlungsrecht zulässig wäre. Es gibt im Fall Rondenbarg viele Indizien, die für unseren Verdacht sprechen, zum Beispiel eine Vielzahl mitgeführter Waffen. Und juristisch orientieren wir uns vollständig an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).

SPIEGEL ONLINE: Der BGH befasste sich mit Hooligans.

Fröhlich: Entscheidend ist die Einstufung einer Personengruppe als geschlossen gewaltorientierte Formation. Mit dieser Auffassung stehen wir keineswegs allein. Sämtliche Gerichtsbeschlüsse gehen ebenfalls von unserer Verdachtsthese eines "Schwarzen Blocks" aus. Ganz maßgeblich war die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, das bereits im Juli 2017 einen dringenden Tatverdacht gegen einen Rondenbarg-Teilnehmer bestätigt hat. In allen anstehenden und eventuell noch folgenden Prozessen gilt es nun zu beweisen, dass sich niemand zufällig in die Formation verirrte.

Polizei möchte sich medial darstellen

SPIEGEL ONLINE: Die G20-Ermittlungen laufen geräuschvoll. Es gab eine deutschlandweite Razzia und eine Öffentlichkeitsfahndung von historischer Dimension. Soll jeder mitkriegen: Die Behörden tun was?

Fröhlich: Eine Öffentlichkeitsfahndung ist darauf angelegt, möglichst viele Bürger zu erreichen, die Hinweise zur Identifizierung von Verdächtigen geben können. So etwas geräuscharm zu machen, wäre ein Widerspruch in sich. Bis heute wurden von 107 Gesuchten 20 identifiziert. Es kommen immer noch weitere Fahndungsaufrufe hinzu. Jedem muss klar sein: Gesucht werden Personen aus dem gesamten Bundesgebiet und den europäischen Nachbarstaaten. Dementsprechend wichtig ist es, dass eine Fahndung auch überregional bemerkt wird. Eine Pressekonferenz zu organisieren und so auf ein möglichst breites Medienecho zu hoffen, lässt sich daher kaum kritisieren. Ich habe auch Verständnis dafür, dass die Polizei ihren starken Anteil an der G20-Nachbereitung medial darstellen möchte.

SPIEGEL ONLINE: Die "Bild"-Zeitung hat sich aus Fahndungsbildern das Motiv einer Minderjährigen herausgefischt und sie als "Krawall-Barbie" deutschlandweit stigmatisiert. Kommt Ihnen dieses Echo zupass?

Fröhlich: Dass ich nicht gutheiße, was da passiert ist, versteht sich von selbst. Wir sind bei der Öffentlichkeitsfahndung zwar auf die Medien angewiesen, vertrauen aber auch darauf, dass mit entsprechend hoher Verantwortung nur die Fahndung als solche betrieben wird und nicht einzelne Personen zusätzlich an den Pranger gestellt werden. Darauf haben wir jedoch letztlich keinen Einfluss. Wir können leider auch nicht verhindern, dass Redaktionen eigenständig Bilder ohne vorherigen Gerichtsbeschluss veröffentlichen. Sollte ein geordnetes Vorgehen nicht möglich sein, müssten wir künftig überlegen, Verfahren aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ohne Fahndungsaufruf einzustellen. Damit wäre der Strafverfolgung ein Bärendienst erwiesen.

SPIEGEL ONLINE: Welche Erkenntnisse haben Sie über die Krawalle gewonnen? Gibt es einen typischen G20-Täter?

Fröhlich: Wir haben bisher keine Schwerpunkte bei Straftaten erkennen können. Auch den typischen Täter gibt es nicht: Beschuldigt werden Partygänger, Jugendliche, Trittbrettfahrer, Linksextremisten aus dem Ausland. Motive und Hintergründe sind da sehr unterschiedlich. Die Frage, ob der Krawall geplant war und organisiert wurde, können wir noch nicht beantworten. Wir hoffen aber, bald mehr zu wissen.

Video: G20-Gewaltopfer - "Beklemmendes Gefühl, wenn ich Polizisten sehe"

SPIEGEL ONLINE

SPIEGEL ONLINE: Wann wird es die erste Anklage gegen Polizisten geben?

Fröhlich: Darauf eine Antwort zu geben, wäre unseriös. Von 115 Verfahren sind bislang 14 mangels Tatverdachts eingestellt worden. Die übrigen Verfahren laufen noch. Die Aufklärung des Sachverhalts gestaltet sich hier deutlich schwieriger als bei mutmaßlichen Randalierern. Einen Flaschenwurf auf einen Polizeibeamten juristisch zu bewerten, stellt normalerweise keine große Herausforderung dar. Ein Polizist aber, der Gewalt anwendet, macht sich dadurch nicht automatisch strafbar. Er kann sich in der konkreten Einsatzsituation - auch wenn es auf den ersten Blick anders erscheint - rechtmäßig verhalten haben. Das sind äußerst komplexe Prüfungsschritte. Außerdem haben sich zum Teil noch nicht einmal die potenziellen Opfer gemeldet, wir wissen also nicht, ob und wenn ja welche angeblichen Verletzungen sie erlitten haben.

SPIEGEL ONLINE: Wie lange werden G20-Fälle die Staatsanwaltschaft noch beschäftigen?

Fröhlich: Ich gehe davon aus, dass uns G20 bis Ende 2019 beschäftigen wird. Das braucht Zeit. So umfangreiche Ermittlungen zu Krawallen hat es bislang in Deutschland nicht gegeben.

*Anmerkung der Redaktion: Das G20-Urteil, das die bisher höchste Freiheitsstrafe für den Angeklagten (drei Jahre und sechs Monate) vorsieht, ist bisher nicht rechtskräftig. Herr Fröhlich teilte zur Klarstellung mit, seine Aussage im Interview habe sich auf zwei Fälle bezogen, in denen die Urteile auf drei Jahre und drei Monate beziehungsweise drei Jahre Freiheitsentzug lauten. Diese beiden Urteile sind rechtskräftig.

SPIEGEL TV Magazin: Schwerpunktsendung zum G20-Gipfel in Hamburg

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