Angeklagter in G20-Prozess Fabio V. soll freikommen

Ein Hamburger Gericht hat entschieden, dass der mutmaßliche G20-Randalierer Fabio V. aus der U-Haft freikommen soll. Die Staatsanwaltschaft will das nicht hinnehmen.
Demo vor dem Amtsgericht beim Prozessauftakt gegen Fabio V. (16.10.2017)

Demo vor dem Amtsgericht beim Prozessauftakt gegen Fabio V. (16.10.2017)

Foto: Axel Heimken/ dpa

Seit mehr als vier Monaten sitzt Fabio V. wegen der Krawalle beim G20-Gipfel in Hamburg in Untersuchungshaft. Der 18-jährige Italiener ist wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte angeklagt, am 16. Oktober hat vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona der Prozess begonnen.

Nun hat das Gericht entschieden, dass V. gegen Auflagen freikommen soll - unter anderem gegen eine Kaution in Höhe von 10.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein und beantragte, die Freilassung so lange aufzuschieben, bis das Landgericht über die Beschwerde entschieden hat. Nun hat das Landgericht zugunsten des jungen Italieners entschieden.

Auf freien Fuß kommt V. dennoch vorerst nicht: Die Staatsanwaltschaft hat gegen die jüngste Entscheidung erneut Beschwerde eingelegt und beantragt, die Freilassung vorerst aufzuschieben. Diesem Antrag entsprach das Landgericht. Der 18-Jährige kann das Jugendgefängnis Hahnöfersand bei Hamburg daher erst verlassen, wenn auch das Oberlandesgericht in den kommenden Tagen zu seinen Gunsten entscheiden sollte.

Fabio V. soll am 7. Juli Teilnehmer eines Demonstrationszugs im Stadtteil Bahrenfeld gewesen sein, aus dem laut Ermittlern Steine und Pyrotechnik auf Polizisten flogen. Die Beamten gingen hart gegen die G20-Gegner vor, nahmen 73 von ihnen fest, 14 erlitten im Chaos zum Teil schwere Verletzungen.

Eine Rekonstruktion des Einsatzes lesen Sie hier:

Im Prozess gegen V. ging es zuletzt hitzig zu. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat drei weitere Verhandlungstage bis Mitte Dezember angesetzt.

hut/mxw
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