Gericht in Hamburg Justizbeamter muss Stahlhelm-Tattoo künftig verdecken

Fabio V. steht wegen der G20-Krawalle in Hamburg vor Gericht. Bewacht wurde er dabei von einem Beamten mit einem Stahlhelm-Tattoo. Die Justizbehörde hat nun reagiert.
Beamter mit Tattoo

Beamter mit Tattoo

Foto: SPIEGEL TV

Beim Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen G20-Randalierer Fabio V. fiel Mitte Oktober im Amtsgericht Hamburg-Altona ein Justizmitarbeiter mit einem Tattoo auf. Der Mann, der den Angeklagten mit aus dem Gerichtssaal begleitete, trägt auf dem rechten Unterarm die Konterfeis von drei Soldaten, mutmaßlich aus der Zeit des Nationalsozialismus, sie tragen Stahlhelm, einer blickt durch ein Fernglas. Da der Beamte ein kurzärmliges Hemd trug, war die Tätowierung deutlich zu sehen.

Gericht und Justizbehörde haben auf den Vorfall nun reagiert. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts in Hamburg ordnete an, die Tätowierung im Dienst künftig abzudecken. Der Justizwachtmeister habe dem bereits zugestimmt, teilte eine Sprecherin der Justizbehörde mit. Weitere dienstrechtliche Schritte würden geprüft. Ein Behördensprecher hatte zuvor gesagt: "Eine Einstellungsvoraussetzung wegen des Tattoos wie bei der Polizei gibt es nicht. Nichtsdestotrotz wird auch im Justizvollzugsdienst auf das Erscheinungsbild geachtet."

Im Einzelfall muss laut dem Juristen und Verwaltungswissenschaftler Christian Koch von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer auch geprüft werden, ob eine Straftat ("Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen") vorliegt. Falls beispielsweise das NS-Regime durch das Tattoo verherrlicht würde, könnte dies der Fall sein.

Doch auch wenn es sich um einen "grauen Bereich" handle, so Koch, gelte für den Beamten das Mäßigungsgebot als Maßstab. Erst vergangene Woche entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein rechtsextremer Polizist aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden darf, der Runen und die Noten des verbotenen Horst-Wessel-Liedes als Tätowierungen trug.

"Zur Grundpflicht im Beamtenrecht gehört auch das Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung", sagte Koch. Tolerieren genüge nicht. Solch eine Tätowierung könne immerhin Anlass sein nachzufragen, ob diese Haltung besteht.

In puncto Tätowierungen und anderem Körperschmuck hatten sich die Dienstherren laut Wissenschaftler Koch nach einer Reihe von Scharmützeln in jüngerer Vergangenheit zuletzt häufig liberaler gezeigt und dem gesellschaftlichen Wandel und den Moden Rechnung getragen. Wo der Schmuck eindeutig für Irritationen über Ansehen und Vertrauenswürdigkeit des öffentlichen Dienstes führt, werde der Rahmen aber überschritten.

apr
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