Korpsgeist bei G20 Verblendete Kollegen

Polizisten müssen sich aufeinander verlassen können, wenn es gefährlich wird. Doch mehrere Strafverfahren nach dem G20-Gipfel vor einem Jahr zeigen, was passiert, wenn Solidarität zu weit geht.
Polizisten im G20-Einsatz

Polizisten im G20-Einsatz

Foto: Axel Heimken/ dpa

Die Zeile klang dramatisch: "Mord-Versuch mit Laser", schrieb die "Hamburger Morgenpost" am 12. Juli 2017. Ein Mann, Nico B., solle einen schwebenden Polizeihubschrauber geblendet haben. Den Tod der beiden Piloten und den Absturz der Maschine habe er billigend in Kauf genommen, hieß es. Ein Amtsrichter schickte den Verdächtigen in U-Haft, in der er fünf Monate blieb. Fluchtgefahr.

Vor wenigen Tagen endete der Prozess gegen B. Und anders als im Haftbefehl war von einem versuchten Mord keine Rede mehr. Das Gericht glaubte den beiden Polizeipiloten nicht, dass der Laser sie geblendet hat. Eine behauptete Absturzgefahr habe nie bestanden. Das Urteil: sechs Monate auf Bewährung, unter anderem wegen versuchter Körperverletzung.

"Verheerender Eindruck"

Der Fall, der sich am Abend vor dem G20-Gipfel in Hamburg zutrug, hallt nach an der Elbe. "Der Eindruck aus dem Verfahren", schrieb selbst die bürgerliche "Welt", sei "verheerend". Das Ganze könne sich zu einem "Polizeiskandal" ausweiten. Wer wolle fortan ausschließen, dass sich Polizisten als Zeugen absprechen, um Verdächtige aus dem linken Spektrum zu belasten?

Der Hamburger Polizeiforscher Rafael Behr sieht das Verhalten der beiden Hubschrauberpiloten als "Ausdruck des sogenannten Korpsgeistes" in der Polizei. Man verabrede sich, einen Menschen durch alle Instanzen als Täter zu identifizieren, selbst wenn man Zweifel habe. "Ein einzelner Polizist kann dann nichts Abweichendes zu Protokoll geben, ohne Gefahr zu laufen, aus der Kameradschaft ausgeschlossen zu werden."

Ein Jahr nach dem Hamburger G20-Gipfel mehren sich die Indizien dafür, dass Korpsgeist die Aufklärung mutmaßlicher Straftaten während des Gipfels behindert. Damals zogen Randalierer durch die Straßen, bauten Barrikaden, zündeten Autos an. Zugleich gab es zahlreiche Beschwerden über gewalttätige Polizisten, die überhart gegen Protestler und Passanten vorgegangen sein sollen.

Mehr als 680 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Randalierer hat die Staatsanwaltschaft inzwischen eingeleitet. Die Bilanz: 160 Anklagen, 59 Strafbefehle, 58 Verurteilungen. Gegen Polizisten wurden 138 Verfahren eröffnet, überwiegend wegen Körperverletzung im Amt. Die Bilanz: 67 Einstellungen mangels Tatverdacht. Null Anklagen, null Strafbefehle, null Urteile.

Binnenschmiermittel Korpsgeist

In keinem Fall meldete ein Polizist im Einsatz einen Kollegen. "Wir wissen, dass Polizisten sich gegenseitig nicht oft anzeigen", sagt Forscher Behr. "Vor allem nicht, wenn es um eine Situation geht, in der man als Gemeinschaft angegriffen wird. Da wird alles gerechtfertigt."

Besonders in Hundertschaften sei das, "was man landläufig Korpsgeist nennt", ein häufiges Binnenschmiermittel, sagt Forscher Behr. Man helfe sich in Gefahrensituationen - "ohne zu fragen, ob der Kollege möglicherweise etwas Falsches tut".

Die Staatsanwaltschaft betont, Vorwürfe gegen Polizisten seien schwieriger zu klären als Taten von Randalierern. "Ein Polizist, der Gewalt anwendet, macht sich nicht automatisch strafbar", sagt Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich. Ein Flaschenwurf auf Polizisten hingegen sei juristisch keine große Herausforderung, so der Chefermittler.

Und so schien auch der Fall Peike S. rasch klar. Der Niederländer sitzt seit einem Jahr in U-Haft. Wenige Wochen nach dem Gipfel kassierte S. zwei Jahre und sieben Monate Gefängnis, es war das erste G20-Urteil. Es gab nur zwei Zeugen: Polizisten. S. soll einen der beiden mit Glasflaschen an Helm und Bein getroffen haben.

Überraschende E-Mail

Inzwischen läuft die Berufungsverhandlung. Vor einiger Zeit tauchte in dem Verfahren eine E-Mail auf, die zumindest ein neues Licht auf die Aussagen der Zeugen wirft. Wenige Tage nach der Verhaftung meldete sich ein Beamter des LKA Hamburg bei den beiden. Zu einem Zeitpunkt, da der zweite Zeuge noch keine Aussage gemacht hatte.

Der LKA-Mann berichtete davon, dass es einen Haftprüfungstermin gebe und man Zusatzberichte brauche. Und dann schilderte er in eigenen Worten einen Sachverhalt - "damit ihr euch an das Verfahren erinnert".

Das sei eine "ganz klare Einflussnahme auf die Aussage eines angeblichen Tatzeugen durch das LKA Hamburg", sagt Alexander Kienzle, der S. verteidigt. Der Richter in erster Instanz habe betont, es sei kein Anschein von Absprachen entstanden. Diese Einschätzung sei nicht zu halten.

In einem anderen G20-Verfahren stellte Kienzle fest, dass Polizisten einer hessischen Einheit Einblick in die Vernehmungsprotokolle ihrer Kollegen nehmen konnten - und zwar vor ihrer Aussage im Prozess. Ein Gerichtssprecher sagte, die Praxis sei erlaubt, aber nicht wünschenswert. Es werde nur erwartet, dass Beamte ihre eigenen Unterlagen zur Vorbereitung anschauen.

Keine Kumpanei?

Im Laserpointer-Fall Nico B. spricht Verteidiger Bernd Wagner von einem "Komplott gegen die Wahrheit", zu dem sich die Polizisten entschlossen hätten. Der Pilot habe noch kurz nach der Landung zu Protokoll gegeben, eine Absturzgefahr habe nie bestanden. Wenige Tage später habe er das Gegenteil behauptet - als gerade eine Beschwerde der Verteidiger lief, ihren Mandanten aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Im Prozess habe ein Gutachter die Behauptung beider Zeugen zerpflückt, sie seien jeweils auf einem Auge schwer geblendet worden. Das sei gar nicht möglich, so der Experte - es sei denn, beide hätten jeweils auch ein Glasauge.

Entscheidend, sagt Wagner, sei der Höhenmesser einer Kamera im Hubschrauber gewesen. Die Daten im Gerät hätten die übereinstimmenden Aussagen der Zeugen widerlegen können, man habe plötzlich massiv an Höhe verloren. "Bis dahin galt der rechtliche Hinweis der Richterin: Wenn unser Mandant nicht gesteht, kriegt er zwei Jahre ohne Bewährung."

Der Fall zeige, dass man ohne ein objektives Beweismittel gegen Polizisten vor Gericht chancenlos sei. Der Jurist appelliert an die Justiz, Falschaussagen stärker zu ahnden. Bisher passiere einem Beamten, dessen Lüge entlarvt werde, in der Regel nichts.

Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, bestätigte vor einigen Jahren Korpsgeist bei der Polizei - "aber keine Kumpanei". Jeder Beamte, der falsch aussage oder Kollegen schütze, wisse um die Folgen: "Er muss damit rechnen, aus dem Dienst entfernt zu werden."

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