Freiburg - Die Richter befanden den katholischen Geistlichen des Betruges in elf Fällen und der Körperverletzung in vier Fällen für schuldig. In anderen Anklagepunkten wurde er freigesprochen. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten vorausgegangen. Dabei war dem Angeklagten für ein umfassendes Geständnis, das er dann auch ablegte, eine Bewährungsstrafe zugesichert worden.
Der Seelsorger ohne eigene Gemeinde hatte sich laut Anklage durch Lügengeschichten 120.000 Euro von seinem Dienstherrn, der Erzdiözese Freiburg, erschlichen. Von einer Pfarrgemeinde und Privatpersonen erhielt er weitere 17.000 Euro Spendengelder, die er für eigene Zwecke einbehielt. Von dem Geld leistete er sich Fahrzeuge, Möbel und Kleidung sowie häufige Restaurantbesuche.
Um seinen Lebensstil finanzieren zu können, nötigte er außerdem eine elf Jahre ältere Frau, mit der er zusammenlebte, mit Drohungen und Misshandlungen zum Verkauf ihres Hauses. Der Gesamtschaden seiner Taten, die er zwischen 2003 und 2006 begang, soll sich auf rund 220.000 Euro belaufen.