Gerichtsurteil Polizei darf bei Demos nicht für Pressearbeit fotografieren
Essener Polizisten fotografierten auf einer linken Kundgebung. Zwei Demonstranten wehrten sich vor Gericht - mit Erfolg.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Foto: Caroline Seidel/ dpaDie Polizei darf Demonstranten nicht fotografieren, um die Bilder für die Öffentlichkeitsarbeit zu benutzen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, wie ein Sprecher sagte.
Die Essener Beamte fotografierten bei einer Kundgebung eines linken Bündnisses im Mai und veröffentlichten die Bilder bei Facebook und Twitter. Zwei Teilnehmer, die in einer größeren Gruppe fotografiert worden waren, klagten dagegen und hatten Erfolg.
Polizisten dürfen bei Demonstrationen laut dem Sprecher nur dann fotografieren, wenn es Anhaltspunkte für eine Gefahr gebe. Es dürfe bei Kundgebungen erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen, urteilte die Kammer. Fotografierende Polizeibeamte könnten einschüchternd wirken und Demonstranten von der Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit abhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Polizei begründete ihre Aufnahmen damit, sie wolle die Bevölkerung transparent und "am Puls der Zeit" über ihre Arbeit informieren. Dies sei auch vom nordrhein-westfälischen Innenministerium gefordert.
SPIEGEL+-Zugang wird gerade auf einem anderen Gerät genutzt
SPIEGEL+ kann nur auf einem Gerät zur selben Zeit genutzt werden.
Klicken Sie auf den Button, spielen wir den Hinweis auf dem anderen Gerät aus und Sie können SPIEGEL+ weiter nutzen.