Warren Hill Georgia verschiebt Hinrichtung von geistig Behindertem

Die Hinrichtung eines geistig Behinderten im US-Bundesstaat Georgia ist verschoben worden - aber nur um wenige Tage. Grund ist die Umstellung auf einen anderen Wirkstoff in der Giftspritze.

Washington - Ein Gnadengesuch wurde abgelehnt, der zweifache Mörder Warren Hill soll trotz seiner geistigen Behinderung hingerichtet werden - daran hat sich auch nach heftiger Kritik nichts geändert. Die zuständige Gefängnisbehörde im US-Bundesstaat Georgia hat nun jedoch den Termin um wenige Tage verschoben. Hill soll den Angaben zufolge statt Mittwoch am kommenden Montag exekutiert werden.

Begründet wurde der Aufschub mit einer Änderung des Hinrichtungsmittels. Demnach werden Häftlinge im Staat Georgia künftig nicht mehr durch drei verschiedene Chemikalien getötet, sondern nur noch durch ein einziges Mittel. Wegen Problemen bei der Beschaffung der Wirkstoffe war es in den USA zuletzt immer wieder zu Verschiebungen von Hinrichtungen gekommen.

Der 52-jährige Hill war wegen Mordes an seiner Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dann hatte er im Gefängnis einen Mithäftling erschlagen und erhielt die Todesstrafe.

Sein Fall hat international Aufsehen erregt. Hill besitzt laut mehreren Gutachten einen Intelligenzquotienten von knapp 70 und gilt daher nach verbreiteter Expertenauffassung als geistig behindert. Deshalb dürfte er laut Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes eigentlich nicht hingerichtet werden.

Ein Gericht in Georgia entschied jedoch, das Ausmaß der Behinderung stehe nicht zweifelsfrei fest - und stimmte damit der Exekution zu. Ein Gnadengesuch von Hills Verteidigung scheiterte in der vergangenen Woche am zuständigen Justizausschuss.

hut/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten