Bonner Amtsgericht Behinderte Tochter lärmt zu viel - Mutter verurteilt
Bonn - Die 82 Jahre alte Mutter einer geistig behinderten Frau muss dafür sorgen, dass ihre Tochter weniger Krach macht. Das hat das Bonner Amtsgericht entschieden. Trotz der hohen Lärm-Toleranz für Behinderte hätten auch die Nachbarn ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, wozu die Nachtruhe gehöre, urteilte der Amtsrichter.
Ein benachbartes Ehepaar hatte die Frau, die mit ihrer Tochter seit Jahrzehnten unter einem Dach lebt, wegen extremer Ruhestörung in einer Reihenhaussiedlung im nordrhein-westfälischen Bornheim auf Unterlassung verklagt. Durch heftiges Schlagen gegen Wände und Fenster sowie durch stundenlanges Gebrüll und auch Beleidigungen terrorisiere die 57-jährige Tochter regelmäßig die Siedlung. Sie hole die Nachbarn morgens aus dem Schlaf.
Der Amtsrichter urteilte, die tägliche Ruhestörung sei extrem. In diesem Fall müsse das verfassungsrechtlich geschützte Gebot, auf die Belange Behinderter besonders Rücksicht zu nehmen, zurückstehen. Der Richter zeigte sich davon überzeugt, dass es noch Möglichkeiten wie therapeutische und medizinische Maßnahmen gebe, Einfluss auf die Tochter zu nehmen.
Darum soll sich jetzt die Mutter kümmern. Andernfalls muss die 82-Jährige mit einem Ordnungsgeld oder Ordnungshaft rechnen.
Az.: AG Bonn 101 C 194/13