Freispruch für "Bild"-Reporter
Gericht weist Revision von Ottfried Fischer teilweise zurück
In der juristischen Auseinandersetzung zwischen Ottfried Fischer und einem "Bild"-Reporter ist eine neue Entscheidung gefallen: Das Oberlandesgericht München sprach den Journalisten vom Vorwurf der Nötigung frei. Beendet ist die Prozessserie damit aber noch nicht.
Ottfried Fischer (Juli 2013): Prozessserie geht weiter
Foto: Dominik Bindl/ Getty Images
München - Ein "Bild"-Journalist ist in dritter Instanz vom Vorwurf der Nötigung des Kabarettisten Ottfried Fischer freigesprochen worden. Er war angeklagt, den Schauspieler 2009 mit einem Prostituierten-Video unter Druck gesetzt und zu einem Exklusiv-Interview genötigt zu haben.
Das Oberlandesgericht München wies nun die Revision Fischers und der Staatsanwaltschaft zurück und bestätigte ein Urteil des Landgerichts in diesem Punkt. Der Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen - oder der Beihilfe dazu - wurde allerdings aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.
"Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann teilte mit: "Der verbleibende Vorwurf betrifft den Kernbereich journalistischer Arbeit, deshalb werden wir diese Problematik - wenn erforderlich - vom Bundesverfassungsgericht klären lassen." Diekmann erklärte, die "Bild"-Zeitung sei immer vollständig davon überzeugt gewesen, dass der Kollege Ottfried Fischer nicht genötigt habe: "Dies wurde heute unmissverständlich auch vom Oberlandesgericht klargestellt."
Fischer, 60, sah jedoch auch seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Verfahren in diesem Punkt wird demnächst neu aufgerollt. Wann und vor welcher Kammer des Landgerichts, sei noch offen, teilte Gerichtssprecherin Andrea Titz mit.
Das Sexvideo führte bereits zu einer ganzen Reihe von Prozessen. Zuletzt verurteilte das Münchner Landgericht Ferdinando S. zu drei Jahren und acht Monaten Haft wegen versuchter Erpressung des Kabarettisten.